RS Vwgh 1990/6/25 89/15/0063

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1990
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §248;
BAO §9 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 465;

Rechtssatz

Im die Haftung des Vertreters gem § 9 Abs 1 BAO betreffenden Verfahren können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht mit Erfolg erhoben werden (Hinweis E 13.9.1988, 85/14/0161).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150063.X04

Im RIS seit

25.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten