Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL34002 Abgabenordnung KärntenL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL34004 Abgabenordnung OberösterreichL34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung SteiermarkL34007 Abgabenordnung TirolL34008 Abgabenordnung VorarlbergL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §6 Abs4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Bgld 1963 §7 Abs1;LAO Krnt 1983 §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;LAO OÖ 1984... mehr lesen...
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Norm: AbgVG Vlbg 1984 §6 Abs4;BAO §9 Abs1;LAO Bgld 1963 §7 Abs1;LAO Krnt 1983 §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1;LAO ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 30. August 1978 alleiniger Geschäftsführer der A-GmbH (im folgenden nur als GmbH bezeichnet). Die GmbH war als einziger Komplementär an der A-GmbH & Co KG (im folgenden nur als KG bezeichnet) beteiligt. Nachdem sowohl über das Vermögen der GmbH als auch über das der KG mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 25. März 1980 der Konkurs eröffnet und am 9. Feber 1984 mit Beschluß des eben genannten Gerichtes nach Verteilung des Massevermögens aufge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §82;BAO §83;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1990/06/20 89/13/0142 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Vertreters, die
Gründe: darzutun, aus denen ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich war, widrigenfalls die Behörde zu der Annahme berechtigt ist, daß er seine Pflicht schuldhafterweise vernachlässigt hat. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0142 3 Stammrechtssatz Wenn ein Geschäftsführer, aus welchen Gründen immer, an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert ist, muß er entweder sofort die Behinderung der Ausübung seiner Funktion abstellen oder diese Funktion niederlegen und als Gesch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der vom Gesetz für die Inanspruchnahme der Haftung geforderten Schuldform hat der VwGH in stRsp zum Ausdruck gebracht, daß dadurch, daß § 9 Abs 1 BAO ohne Einschränkung auf die Schuldhaftigkeit abstellt, diese Gesetzesstelle jede Form des Verschuldens und damit auch die leichte Fahrlässigkeit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid als Geschäftsführer der X-Gesellschaft m. b.H. gemäß § 9 BAO zur Haftung für folgende Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft herangezogen: Eg 93 1983 S 586,-- Vermögensteuer 1983 S 250,-- Lohnsteuer 1983 S 36.643,-- Dienstgeberbeitrag 1983 S 23.711,-- Zuschlag zum DB 1983 S... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b.H., die ihrerseits Komplementär einer Kommanditgesellschaft war, über deren Vermögen am 24. März 1982 der Konkurs eröffnet wurde; dieser wurde nach Verteilung des Massevermögens am 28. März 1985 aufgehoben. Mit den vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen drei Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für im Konkurs nicht befriedigte Abgabenschu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der X-Gesellschaft mbH, über deren Vermögen am 17. März 1987 der Konkurs eröffnet wurde; dieser wurde am 20. August 1987 gemäß § 166 Abs. 2 KO mangels kostendeckenden Vermögens aufgehoben. Bereits am 28. Jänner 1987 war über das Vermögen des Beschwerdeführers selbst der Konkurs eröffnet worden; dieser wurde am 18. August 1987 nach Abschluß eines Zwangsausgleiches am 25. Juni 1987, der eine 20%ige Quote beinhaltete, aufgehoben. Mit Bescheid ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §224 Abs1;BAO §311 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 357;
Rechtssatz: Dem nach den Abgabenvorschriften zur Haftung Heranziehbaren steht kein subjektiv-öffentliches Recht darauf zu, daß die Abgabenbehörde ihn im Hinblick darauf, daß die Verbindlichkeit des Haftenden gegenüber dem Fiskus erst mit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 357;
Rechtssatz: Durch den Haftungsbescheid wird der Haftende zum Gesamtschuldner. Die Haftung bedingt die Schuld eines anderen (Hinweis E 20.4.1989, 89/16/0009-0011). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989140298.X0... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 264;
Rechtssatz: Werden von einer GmbH gelegte Rechnungen nicht bezahlt, sodaß die Gesellschaft die darin enthaltene Umsatzsteuer nicht vereinnahmt hat, so ist der Geschäftsführer nicht schon allein aus diesem Grund aus der Haftung gem § 9 BAO entlassen. Er muß vielmnehr darstel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 264;
Rechtssatz: In der Verwendung vorhandener Mittel für die Bezahlung neu eingegangener Verbindlichkeiten (hier in concreto: Bezahlung neuer Materialien) anstelle der anteiligen Befriedigung aller bestehenden offenen Verbindlichkeiten liegt gleichermaßen eine Verletzung der Gl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/14/0262
89/14/0263
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 206;
Rechtssatz: Eine Vereinbarung mit dem Finanzamt über die Zahlung der Steuerrückstände einer GmbH zieht nicht schon die Entlassung der Geschäftsführer aus der Haftung gem § 9 BAO nach sich. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 357;
Rechtssatz: Es ist regelmäßig davon auszugehen, daß die USt mit den Preisen für die erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen bezahlt wird und daher für die Abfuhr an das FinA zur Verfügung steht. Eu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 264; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Außerdem hat er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 357;
Rechtssatz: Aus der Tatsache der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH kann nicht bereits zwingend auf die Uneinbringlichkeit der gegenüber der GmbH entstandenen Abgabenforderungen geschlossen werden; dies kann sich erst im Laufe des Insolvenzverfahrens herauss... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/14/0262
89/14/0263
Besprechung in:
AnwBl 2/1981, S 79;
ÖStZB 1991, 206; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0535/80 E 10. Juni 1980 VwSlg 5494 F/1980; RS 1 Stammrechtssatz Bei einer GmbH & Co KG trifft die der geschä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/14/0262
89/14/0263
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 206; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0198 E 17. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Reichen die für Lohnzahlungen zur V... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/14/0262
89/14/0263
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 206;
Rechtssatz: Für die Haftung gem § 9 BAO ist es ohne Bedeutung, ob den Geschäftsführer ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 357;
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob infolge der eigenen Insolvenz des Geschäftsführers die Geldmittel für eine nach dem Gesetz notwendig gewordene Kapitalerhöhung zur Verfügung stehen, sondern darauf, ob bei Fälligkeit der gegenüber der GmbH entstandenen Abgabenforderu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §77 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 264; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz In der Regel wird nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der GmbH haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht, wes... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/14/0262
89/14/0263
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 206;
Rechtssatz: Ein für die Haftung gemäß den §§ 9 und 80 BAO relevantes Verschulden liegt auch dann vor, wenn sich ein Geschäftsführer schon bei der Über... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §87 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/14/0262
89/14/0263
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 206; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 89/14/0132 3 Stammrechtssatz Die Unterlassung der Abfuhr der von einer... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 25. Juli 1986 zog der Magistrat der Stadt Wien die Beschwerdeführerin gemäß § 7 und § 54 der Wiener Abgabenordnung (WAO) für einen Rückstand (aushaftende Abgabenschuldigkeiten) der M-GmbH (im folgenden nur noch "GmbH" genannt) von insgesamt S 34.659,-- zur Haftung heran. Der Rückstand war wie folgt aufgegliedert: LOHNSUMMENSTEUER für August bis Oktober 1985 S 29.279,-- Säumniszuschlag S 586,-- ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 131;
Rechtssatz: Zu den im § 54 Abs 1 Wr LAO (§ 80 Abs 1 BAO) genannten Personen gehört auch der Gechäftsführer einer GmbH. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 131;
Rechtssatz: Dem Geschäftsführer fallen die im § 54 Abs 1 Wr LAO (§ 80 Abs 1 BAO) erwähnten Pflichten auch dann zu, wenn noch andere Geschäftsführer bestellt sind, es sei denn, daß Aufgabenteilungen bestehen.... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 131;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer haftet nicht für Abgaben, die erst nach seiner Abberufung zu entrichten waren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989150059.X05 Im RIS se... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15a;GmbHG §16 Abs2;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 131;
Rechtssatz: Behindert der andere, kollektivvertretungsbefugte Mitgeschäftsführer die Geschäftsführung, so kann nach § 16 Abs 2 GmbHG (gerichtliche Abberufung des a... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs1;BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 131; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0079 E 25. Februar 1983 RS 3 Stammrechtssatz Der VwGH b... mehr lesen...