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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991/56;Rechtssatz
Die Unterlassung der Abfuhr der Lohnsteuer stellt schon im Hinblick auf die Bestimmung des § 78 Abs 3 EStG 1972 eine schuldhafte Verletzung der den Geschäftsführer einer GmbH treffenden abgabenrechtlichen Pflichten dar (Hinweis E 28.3.1990, 89/13/0189). Am Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Verletzung dieser Norm und dem Entstehen eines in der Folge uneinbringlich gewordenen Abgabenrückstandes an Lohnsteuer kann kein Zweifel bestehen, weil ein Abgabenrückstand - wäre die Lohnsteuer einbehalten und abgeführt worden - gar nicht hätte entstehen können Hinweis E 30.3.1987, 86/15/0080).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140185.X02Im RIS seit
08.02.2001