Index
L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §289;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 131;Rechtssatz
Stellt die Abgabenbehörde zweiter Instanz fest, daß sich (zB durch Zahlung der Abgabenschulden) der Haftungsbetrag verringerte, so hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz selbst in meritorischer Entscheidung den neuen Haftungsbetrag festzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150059.X04Im RIS seit
27.08.1990Zuletzt aktualisiert am
11.09.2008