RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0059

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Veröffentlicht am 27.08.1990
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §289;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §224 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 131;

Rechtssatz

Stellt die Abgabenbehörde zweiter Instanz fest, daß sich (zB durch Zahlung der Abgabenschulden) der Haftungsbetrag verringerte, so hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz selbst in meritorischer Entscheidung den neuen Haftungsbetrag festzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150059.X04

Im RIS seit

27.08.1990

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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