RS Vwgh 1990/6/25 89/15/0158

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Veröffentlicht am 25.06.1990
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §16;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 128;

Rechtssatz

Es ist zwischen der (organschaftlichen) Bestellung zum Geschäftsführer und seiner Anstellung zu unterscheiden. Die Beendigung des Anstellungsverhältnisses bewirkt in der Regel nicht per se die Beendigung der Organstellung und umgekehrt; die Kündigung des Anstellungsvertrages durch den Geschäftsführer wird aber in der Regel gleichzeitig Amtsniederlegung bedeuten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150158.X01

Im RIS seit

25.06.1990

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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