Index
L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 131;Rechtssatz
Behindert der andere, kollektivvertretungsbefugte Mitgeschäftsführer die Geschäftsführung, so kann nach § 16 Abs 2 GmbHG (gerichtliche Abberufung des anderen Geschäftsführers) im Zusammenhalt mit § 15a GmbHG (Bestellung eines Notgeschäftsführers) oder durch Rücktritt des behinderten Geschäftsführers - auch diesfalls die Möglichkeit der Bestellung eines Notgeschäftsführers - Abhilfe geschaffen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150059.X08Im RIS seit
27.08.1990Zuletzt aktualisiert am
11.09.2008