RS Vwgh 1990/6/25 89/15/0063

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Veröffentlicht am 25.06.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §9 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 465;

Rechtssatz

Nach der Aufhebung des über das Vermögen der Gesellschaft eröffneten Konkurses mangels Deckung der Kosten des Verfahrens kann die Abgabenbehörde mit Recht von der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeit bei der Gesellschaft ausgehen (Hinweis E 13.9.1988, 86/14/0095).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150063.X01

Im RIS seit

25.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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