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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §9 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 465;Rechtssatz
Nach der Aufhebung des über das Vermögen der Gesellschaft eröffneten Konkurses mangels Deckung der Kosten des Verfahrens kann die Abgabenbehörde mit Recht von der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeit bei der Gesellschaft ausgehen (Hinweis E 13.9.1988, 86/14/0095).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150063.X01Im RIS seit
25.06.1990