RS Vwgh 1987/5/7 86/16/0263

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Veröffentlicht am 07.05.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §276 Abs1;
BAO §299 Abs2;
ZollG 1955 §181 Abs2;

Rechtssatz

Die Mitteilung der Abgabenbehörde erster Instanz an den Abgabenschuldner, er werde davon in Kenntnis gesetzt, daß die von ihr erlassene Berufungsvorentscheidung der FLD zur Überprüfung vorgelegt wurde und daher die Möglichkeit einer Aufhebung nach § 299 Abs 2 BAO bestehe, kann nicht als eine erkennbar auf die Aufhebung der in Rechtskraft erwachsenen Berufungsvorentscheidung gerichtete Amtshandlung iSd § 181 Abs 2 ZollG 1955 qualifiziert werden (Hinweis E 14.6.1984, 81/16/0175, VwSlg 5908 F/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160263.X01

Im RIS seit

07.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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