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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §276 Abs1;Rechtssatz
Die Mitteilung der Abgabenbehörde erster Instanz an den Abgabenschuldner, er werde davon in Kenntnis gesetzt, daß die von ihr erlassene Berufungsvorentscheidung der FLD zur Überprüfung vorgelegt wurde und daher die Möglichkeit einer Aufhebung nach § 299 Abs 2 BAO bestehe, kann nicht als eine erkennbar auf die Aufhebung der in Rechtskraft erwachsenen Berufungsvorentscheidung gerichtete Amtshandlung iSd § 181 Abs 2 ZollG 1955 qualifiziert werden (Hinweis E 14.6.1984, 81/16/0175, VwSlg 5908 F/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160263.X01Im RIS seit
07.05.1987