RS Vwgh 1982/3/23 81/14/0085

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Veröffentlicht am 23.03.1982
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs4
BAO §257
BAO §276 Abs1
BAO §78 Abs1
EStG 1972 §82 Abs1

Rechtssatz

Ist ein Arbeitnehmer der Berufung des Arbeitgebers gegen einen an diesen ergangenen Haftungsbescheid und Zahlungsbescheid (§ 82 Abs 1 EStG 1972) gemäß § 257 BAO beigetreten (über die Zulässigkeit des Beitrittes siehe E 23.1.1961, 235/58, VwSlg 2371 F/1961), und ergeht in der Sache eine Berufungsvorentscheidung, so hat der beigetretene Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Erlassung einer gegen ihn wirksamen Berufungsentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz, wenn er selbst zwar keinen Antrag auf Berufungsvorlage eingebracht hat, aber der Berufungswerber oder andere der Berufung beigetretene Parteien dies getan haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981140085.X03

Im RIS seit

23.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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