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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs4Rechtssatz
Ist ein Arbeitnehmer der Berufung des Arbeitgebers gegen einen an diesen ergangenen Haftungsbescheid und Zahlungsbescheid (§ 82 Abs 1 EStG 1972) gemäß § 257 BAO beigetreten (über die Zulässigkeit des Beitrittes siehe E 23.1.1961, 235/58, VwSlg 2371 F/1961), und ergeht in der Sache eine Berufungsvorentscheidung, so hat der beigetretene Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Erlassung einer gegen ihn wirksamen Berufungsentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz, wenn er selbst zwar keinen Antrag auf Berufungsvorlage eingebracht hat, aber der Berufungswerber oder andere der Berufung beigetretene Parteien dies getan haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981140085.X03Im RIS seit
23.01.2020Zuletzt aktualisiert am
23.01.2020