RS Vwgh 1986/12/1 85/15/0149

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Veröffentlicht am 01.12.1986
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Index

Bewertungsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20
BAO §276 Abs1

Rechtssatz

Die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung stellt keine Rechtspflicht der Behörde erster Rechtsstufe dar, sondern liegt in ihrem Ermessen (Hinweis E 4.3.1970, 1661/68, VwSlg 4048 F/1970). Dementsprechend setzt die Erlassung einer Berufungsentscheidung eine vorangegangene Berufungsvorentscheidung nicht voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150149.X01

Im RIS seit

02.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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