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Verfahren vor dem VwGHNorm
BAO §276 Abs1Rechtssatz
Ein Bescheid, mit dem ein Wiedereinsetzungsantrag nach § 308 Abs 1 BAO, der im konkreten Fall vom Rechtsmittelwerber im Abgabenverfahren wegen eines seiner Ansicht nach auf dem Postweg erfolgten Verlustes seines nach § 276 Abs 1 zweiter Satz BAO gestellten Antrages eingebracht wurde, vom Finanzamt abgewiesen wird, kann nicht Gegenstand einer Säumnisbeschwerde sein, die der Bf in der Annahme einbringt, aus der Begründung des Abweisungsbescheides ergebe sich, daß der Wiedereinsetzungsantrag gar nicht notwendig gewesen sei, da der Bf den Antrag nach § 276 Abs 1 zweiter Satz BAO rechtzeitig gesetzt habe, der Antrag dem FA spätestens mit seiner Wiederholung gemeinsam mit dem Wiedereinsetzungsantrag habe bekannt sein müssen und die FLD ungeachtet dieses Umstandes über die Berufung/Vorlageantrag bislang nicht entschieden habe.
Schlagworte
Inhalt der SäumnisbeschwerdeMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987160088.X02Im RIS seit
04.06.2020Zuletzt aktualisiert am
04.06.2020