Die Beschwerdeführerin brachte mit der Eingabe vom 26. April 1991 bei der mitbeteiligten Gemeinde die berichtigte Getränkesteuererklärung für die Jahre 1988 bis 1990 ein. Die Erklärungen über die Selbstbemessung der Getränkeabgabe hätten sich wegen Nichtberücksichtigung der Steuerfreiheit des Außerortverbrauches als unrichtig herausgestellt. Die Beschwerdeführerin beantrage, das sich auf Grund der berichtigten Erklärungen ergebende Guthaben in der Höhe von S 234.284,90 auf ihr Konto z... mehr lesen...
Anläßlich einer Getränkesteuerprüfung der Betriebe der Beschwerdeführerin in der Stadt Salzburg wurde für die in diesen Betrieben abgegebenen Getränke für den Zeitraum 1. Jänner 1983 bis 31. Dezember 1985 die Getränkesteuerbemessungsgrundlage mit insgesamt S 101,052.917,50 ermittelt, wovon S 34,806.307,80 auf das Jahr 1983, S 32,851.242,30 auf das Jahr 1984 und S 33,395.367,40 auf das Jahr 1985 entfielen. Mit Bescheid vom 13. April 1987 wurde gemäß § 148 Abs. 2 Salzburger Landesab... mehr lesen...
Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz erließ an die Beschwerdeführerin den Bescheid vom 4. September 1986 mit folgendem Inhalt: "BESCHEID Eine Überprüfung der Getränke- und Speiseeisabgabe der Grazer Betriebsstätten des XY-reg. Genossenschaft m.b.H.,für den Zeitraum 1.1.1980 bis 31.12.1985 mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Aufzeichnungen durch die Abteilung Steuer- und Abgabenkontrolle des Magistrates Graz hat ergeben, daß vom 1.1.1981 bis ... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung VorarlbergL37018 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §82 Abs1;AbgVG Vlbg 1984 §82 Abs2;BAO §201;GetränkesteuerG Vlbg;VwRallg;
Rechtssatz: Für eine nachträgliche Mängelbehebung durch den Abgabepflichtigen nach § 82 Abs 2 zweiter Satz Vlbg AbgVG ist auch die in § 82 Abs 1 letzter Satz... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung VorarlbergL37018 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §82 Abs1;AbgVG Vlbg 1984 §82 Abs2;BAO §201;GetränkesteuerG Vlbg;VwRallg;
Rechtssatz: Eine nach dem Vlbg AbgVG insofern unwirksame "Berichtigung der Selbstberechnung", als damit die Abgaben nicht als neu festgesetzt gelten, verbund... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §241 Abs1;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §9 Abs2 idF 1991/054;LAO Tir 1984 §151 Abs2;LAO Tir 1984 §188 Abs1;
Rechtssatz: Zwar ist die "Berichtigung der Selbstberechnung" nach der Tir LAO insofern unwirksam, als damit die Abgaben nicht als neu festgesetzt gelten, die "be... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung VorarlbergL37018 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §82 Abs1;AbgVG Vlbg 1984 §82 Abs2;BAO §201;GetränkesteuerG Vlbg;
Rechtssatz: Der Vorarlberger Landesgesetzgeber hat in § 82 Abs 1 und § 82 Abs 2 Vlbg AbgVG - ausgehend von der grundsätzlichen Anordnung, daß die Abgabe durch die Einreichung der Erklärung über di... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs3;BAO §201;BAO §243;BAO §280;BAO §289 Abs2;LAO Stmk 1963 §153 Abs2;LAO Stmk 1963 §189;LAO Stmk 1963 §210;LAO Stmk 1963 §213 Abs2;LAO Stmk 1963 §93 Abs1;LAO Stmk 1963 §93 Abs3;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat sich die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid auf die Höhe der erklärten Abgaben zu... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL34007 Abgabenordnung TirolL37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §9 Abs2 idF 1991/054;LAO Slbg 1963;LAO Tir 1984 §151;
Rechtssatz: Eine Berichtigungsmöglichkeit von bereits abgegebenen Abgabenerklärungen kennt die Tir LAO im Unterschied zur Slbg LAO (Hinweis E 22.2.1995, 93/17/... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung VorarlbergL37018 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §129;AbgVG Vlbg 1984 §82 Abs1;AbgVG Vlbg 1984 §82 Abs2;BAO §201;BAO §311;GetränkesteuerG Vlbg;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Berichtigungsmöglichkeit von bereits abgegebenen Abgabenerklärungen kennt das Vlbg AbgVG zwar, aber nur innerh... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof30/02 Finanzausgleich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs3;BAO §201;BAO §280;FAGNov 1991 Art2 §2 Abs3;LAO Slbg 1963 §148 Abs2;LAO Slbg 1963 §205;LAO Slbg 1963 §90 Abs1;LAO Slbg 1963 §90 Abs3;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Erfolgte die bescheidmäßige Abgabenfestsetzung noch ... mehr lesen...
Gegenüber der beschwerdeführenden AG wurden im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung im wiederaufgenommenen Verfahren neue Sachbescheide betreffend Umsatzsteuer 1985 und 1986 erlassen, in welchen anstelle einer Gutschrift von rund S 151 Millionen eine Zahllast von rund S 82 Millionen (1985) und anstelle einer Gutschrift von rund S 300 Millionen eine Gutschrift von rund S 108 Millionen festgesetzt wurde. Ausgehend von diesen Mehrergebnissen (somit 1985 rund S 233 Millionen und 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §201;BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs3;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Bei Nachforderungen hinsichtlich schon fällig gewesener Abgaben ist gemäß § 210 Abs 4 BAO zur Entrichtung eine Nachfrist einzuräumen. Diese Nachfrist beginnt im Regelfall nicht schon "spätestens mit Ablauf" der zur Verfügung stehenden Frist (§ 217 Abs 3 BAO), sodaß hin... mehr lesen...
Unter Vorlage korrigierter Getränkeabgabe- und Speiseeisabgabeerklärungen für die Zeit von Oktober 1985 bis Feber 1991 machte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 25. Mai 1991 rückwirkend geltend, zuviel Getränkeabgabe entrichtet zu haben. Sie behauptete, in der Lage zu sein nachzuweisen, daß der Fremdverbrauchsanteil in ihrer Filiale in W mehr als 72 % betrage und ersuchte darum, die zu viel bezahlten Beträge auf ihr Sparkassenkonto zu überweisen. Mit Bescheid vom 5. März 1992, Zl.... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Stmk 1963 §153;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH bewirkt die Einreichung der Erklärung betreffend eine Selbstbemessungsabgabe kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung die Festsetzung der Abgabe. Damit verbinden sich dieselben Rechtwirkungen wie mit einer bescheidmäßigen Festsetzung. Die "Quasirechtskraft" ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin exportierte im Juli 1990 zwei Kücheneinrichtungen im Gesamtwert von 301.168 S (inklusive 20 % Umsatzsteuer) nach Italien. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde (Berufungssenat) Umsatzsteuervorauszahlungen für Juli 1990 mit der Begründung: fest, es lägen keine Ausfuhrlieferungen im Sinn des § 7 Abs 1 UStG 1972 vor, weil die den Lieferungen zugrundeliegenden Umsatzgeschäfte nicht mit ausländischen Abnehmern a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §201;BAO §260 Abs1;BAO §260 Abs2 litd;BAO §260 Abs2;BAO §261;UStG 1972 §21 Abs3;
Rechtssatz: Auch wenn unbestritten ist, daß ein Bescheid, mit dem ein Finanzamt Umsatzsteuervorauszahlungen festgesetzt hat, ein Abgabenbescheid ist, bedeutet das noch nicht, daß dieser Bescheid von der Bestimmung des § 260 Abs 2 litd BAO umfaßt wi... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz - Steueramt vom 3. September 1987 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 1 des Anzeigenabgabe-Gesetzes, LGBl. für Oberösterreich Nr. 17/1952 (im folgenden: OÖ AnzAbgG) "i.d.g.F. in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4 und 5 der Anzeigenabgabeordnung der Stadt Linz und § 144 der O.ö. Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 30/1984, ... auf Grund einer Schätzung ... als Inhaber der prot. Einzelfirma Sportwerbung HW" für den Zeitraum 1981 bis 1983... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §201;LAO OÖ 1984 §145;LAO OÖ 1984 §149 Abs2;
Rechtssatz: Gilt die "Abgabe" mangels einer Selbstbemessung noch nicht als festgesetzt, steht die Rechtsprechung, derzufolge die "Quasirechtskraft" der Selbstbemessung " der Abgabe" nur durch die bescheidmäßige Festsetzung "der Abgabe" durchbrochen werden kann un... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 7. März 1991 wurde der Beschwerdeführer "auf Grund des § 34 des Vergnügungssteuergesetzes für Wien 1963 und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl für Wien Nr. 21/1962, in der geltenden Fassung als Haftpflichtiger zur Zahlung der durch das Halten eines Spielapparates der Type Admiral MK XI und einer Musikbox der Automatenverleiherin Frau AD in seinem Gastgewerbebetrieb in I-Straße für die in den Monaten Dezember 1985 und Jä... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §224 Abs1;LAO Wr 1962 §149 Abs1;LAO Wr 1962 §171; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0108 4 Stammrechtssatz Die Geltendmachung der Haftung für eine Selbstbemessungsabgabe, die kraft Gesetzes entsteht und kraft Gesetzes fällig wird, setzt eine bescheidmäßige Festsetzung der Abgabenschuld gegenübe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §248;LAO Wr 1962 §149 Abs2;LAO Wr 1962 §193;
Rechtssatz: Aus § 193 Wr LAO idF vor der Nov 1992/40 ergibt sich, daß den zur Haftung Herangezogenen (zur Gewährung des vollen Rechtsschutzes) bei Selbstbemessungsabgaben im allgemeinen das Recht auf Geltendmachung der aus § 149 Abs 2 Wr LAO resultierenden Verpflichtung de... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 7. Juni 1991, Zl. MA 4/7 - H 52/90, wurde der Erstbeschwerdeführer "gemäß §§ 1 Abs. 2, 12 und 13 Abs. 3 des Vergnügungssteuergesetzes 1987 - VGSG, LGBl. für Wien Nr. 43/87 in der derzeit geltenden Fassung, sowie gemäß §§ 149 Abs. 2 und 150 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962 in der derzeit geltenden Fassung" für die in seinem Betrieb in W, B-Straße, durch das Anmieten von Bild- und Programmträge... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §202;LAO Wr 1962 §149 Abs1;LAO Wr 1962 §149 Abs2;LAO Wr 1962 §150;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs3;VergnügungssteuerG Wr 1987 §17 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 149 Abs 1 Wr LAO gilt eine Selbstbemessungsabgabe (vgl § 13 Abs 3 und § 17 Abs 1 Wr VergnügungsteuerG 1987) dur... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 5. Oktober 1988 wurde der abgabenpflichtige Umsatz des Beschwerdeführers für den Zeitraum 1. Jänner 1982 bis 31. Dezember 1987 auf Grund des Ergebnisses der in seinem Betrieb (Betriebsteile "Buffet" und "Einzelhandel") durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung gemäß den Bestimmungen des Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetzes, LGBl. Nr. 102/1973 in der geltenden Fassung (im folgenden: Tir GetrStG), mit insgesamt S 10,363.621,... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1 impl;BAO §201 impl;LAO Tir 1984 §148 Abs1;LAO Tir 1984 §151 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0262 E 18. September 1987 RS 4 Stammrechtssatz Bei der bescheidmäßigen Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben ist nicht der restliche Abgabenbetrag, sondern die nunmehr als gesetzmäßig erkannte Abgabe insgesamt... mehr lesen...