RS Vwgh 1995/3/30 93/17/0181

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Veröffentlicht am 30.03.1995
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Index

L34008 Abgabenordnung Vorarlberg
L37018 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Vorarlberg
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgVG Vlbg 1984 §82 Abs1;
AbgVG Vlbg 1984 §82 Abs2;
BAO §201;
GetränkesteuerG Vlbg;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine nach dem Vlbg AbgVG insofern unwirksame "Berichtigung der Selbstberechnung", als damit die Abgaben nicht als neu festgesetzt gelten, verbunden mit einem Rückerstattungsantrag, ist dem Inhalt nach ein Antrag auf Überprüfung der Rechtsfrage, ob und inwieweit die Abgabenschuld entstanden ist, und sodann ein Antrag auf Rückzahlung eines dadurch allenfalls entstandenen Guthabens (Hinweis E 22.6.1990, 88/17/0242).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993170181.X05

Im RIS seit

22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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