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L34008 Abgabenordnung VorarlbergNorm
AbgVG Vlbg 1984 §82 Abs1;Rechtssatz
Eine nach dem Vlbg AbgVG insofern unwirksame "Berichtigung der Selbstberechnung", als damit die Abgaben nicht als neu festgesetzt gelten, verbunden mit einem Rückerstattungsantrag, ist dem Inhalt nach ein Antrag auf Überprüfung der Rechtsfrage, ob und inwieweit die Abgabenschuld entstanden ist, und sodann ein Antrag auf Rückzahlung eines dadurch allenfalls entstandenen Guthabens (Hinweis E 22.6.1990, 88/17/0242).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993170181.X05Im RIS seit
22.10.2001