Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Stmk 1963 §153 Abs2;
Rechtssatz: Unzutreffend ist die Auffassung der Beh, daß die Festsetzungswirkung nur im Fall einer dem Gesetz entspechenden Berichtigung eintritt. Die Stmk LAO differenziert nämlich nicht zwischen Selbstbemessungserklärungen (Berichtigungen) je nach ihrer Wirkung, und diese ganz entscheiden... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Wr 1962 §149;VergnügungssteuerG Wr 1987 §14;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Anmeldung wird die Abgabenbehörde von den für die Bemessung der Steuer maßgebenden Angaben in Kenntnis gesetzt. Ist die Anmeldepflicht und die Bekanntgabe der abgabenrec... mehr lesen...
Der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde erteilte dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 2. Mai 1979 bis auf Widerruf die Bewilligung, die Getränke- und Speiseeissteuer ab 1. März 1979 auf Grund der Eingangsfakturen (= Sollbesteuerung) zu ermitteln. Diese Bewilligung wurde gemäß § 7 Abs. 4 des Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetzes vom 23. Oktober 1973, LGBl. Nr. 102 (im folgenden: TirGetrStG), mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 11... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §6;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §7 Abs1;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §7 Abs4;LAO Tir 1984 §151;
Rechtssatz: Das Argument, die Regelbesteuerung stelle einen Mehraufwand für den Abgabepflichtigen dar, der im Hinblick auf die wirtscha... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Berufungsbescheid vom 30. September 1992 wies die belangte Behörde die Berufung der N & Co. Ges.m.b.H in W gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 1. April 1992 ab. Mit dem Bescheid vom 1. April 1992 war der genannten Unternehmerin gemäß § 6 Abs. 4 des Vergnügungssteuergesetzes 1987 (VGSG) für das Halten eines Spielapparates der Type Admiral Megafruit im eigenen näher bezeichneten Betrieb mit der Möglichkeit der Erzielung eines Gewi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 17. Dezember 1993 schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin gemäß § 6 Abs. 4 des Vergnügungssteuergesetzes 1987, LGBl. für Wien Nr. 43 (im folgenden: Wr VergnStG 1987), in der geltenden Fassung, für das Halten eines Spielapparates der Type "Streetfighter II" für den Zeitraum vom 23. April 1992 bis 31. Juli 1992 Vergnügungssteuer im Betrag von S 56.000,-- vor. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführerin ein Säumniszuschlag in der ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Wr 1962 §149 Abs2;VergnügungssteuerG Wr 1987 §18;
Rechtssatz: Eine materiell unrichtige Selbstbemessung ist durch bescheidmäßige Vorschreibung der Abgabe zu korrigieren. Der Erklärung eines Revisionsbeamten, wonach gegen die Selbstbemessung kein Einwand erhoben werde un... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §217;LAO Wr 1962 §149 Abs2;LAO Wr 1962 §164 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §1 Abs1 Z3;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs1 idF 1988/040;VergnügungssteuerG Wr 1987 §14 Abs2;VergnügungssteuerG Wr 1987 §17 Abs3;
Rechtssatz: Für die Frage des Bestehens der Steuerpflicht nac... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 15. Dezember 1993, G 230-232/93, das Lustbarkeitsabgabezuschlagsgesetz 1950, LGBl. für die Steiermark Nr. 38, als verfassungswidrig auf und sprach aus, daß frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Wirksamkeit treten und das aufgehobene Gesetz nicht mehr anzuwenden ist. Diese Aussprüche wurden vom Landeshauptmann von Steiermark am 4. Februar 1994 mit LGBl. Nr. 5/1994 kundgemacht. Mit einer an die Stadtgemeinde Bruck an der M... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Stmk 1963 §153 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/25 92/17/0136 4 Stammrechtssatz Erweist sich die Selbstbemessung deshalb als nicht richtig (§ 149 Abs 2 OÖ LAO), weil die Abgabe zu hoch berechnet und einbezahlt wurde, ergeht gegenüber dem Haftungspflichtigen (von Amts wegen oder auf dessen A... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Stmk 1963 §153 Abs2;
Rechtssatz: Wurde eine Selbstbemessungserklärung vom Abgabepflichtigen nicht vorgenommen, ist die Abgabenbehörde aus dem Grunde des § 153 Abs 2 erster Satz erster Fall Stmk LAO zur Erlassung eines Abgabenbescheides gehalten. Auch in diesem Fall setzt die Erledigung des Rückerstattungsantrag... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Slbg 1963 §148;LAO Stmk 1963 §153; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/21 89/17/0233 2 Stammrechtssatz Ist der Antrag auf Rückerstattung einer durch Selbstbemessung entrichteten Abgabe ausschließlich mit der Unrichtigkeit der Selbstbemessung begründet, so ist sein Inhal... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 29. März 1993 wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 Abs. 1 VStG satzungsgemäß nach außenhin zur Vertretung berufenes Organ der näher bezeichneten GesmbH & Co KG schuldig erkannt, für den genannten Betrieb in Innsbruck in der Zeit vom 1. Jänner 1986 bis 15. Juni 1989 einen getränke- und speiseeissteuerpflichtigen Erlös von S 3,187.803,-- nicht erklärt, die darauf entfallende Getränkesteuer von S 318.780,--... mehr lesen...
Nach einer im Betrieb des Beschwerdeführers durchgeführten Getränkesteuerprüfung (Niederschrift vom 16. Oktober 1991) und der schriftlichen Aufforderung zur Rechtfertigung vom 3. April 1992, mit der ihm die näher bezeichnete Verwaltungsübertretung nach § 10 Abs. 1 Getränkesteuergesetz für Wien 1971 (Wr GetrStG) zur Last gelegt wurde, erkannte der Magistrat der Bundeshauptstadt Wien den Beschwerdeführer für schuldig, er habe es bis zum 16. Oktober 1991 unterlassen, die Getränkesteuer f... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 21. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer und Liquidator der näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. in Liqu. aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 i.V.m. §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung (WAO) für die in deren Betrieb in der Zeit vom 1. Jänner bis 17. Jänner 1989 (Betriebsende) entstandene Vergnügungssteuerschuld im Betrag von insgesamt S 20.792,-- als Haftpflichtiger zur Zahlung herangezogen. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;GetränkesteuerG Wr 1971 §10 Abs1 idF 1990/073;GetränkesteuerG Wr 1971 §7 Abs1 idF 1981/013;LAO Wr 1962 §149 Abs2;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Die Einreichung bzw Nichteinreichung der Jahreserklärung (bis 10. Februar jedes Jahres für die im Vo... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §10 Abs1 lita;LAO Tir 1984 §151 Abs2;VStG §31 Abs2; Beachte Siehe jedoch:
3313/79 E 24. April 1980 VwSlg 5481 F/1980 RS 1;
81/17/0199 E 8. April 1983 VwSlg 5774 F/1983; RS 4;
86/17/0258 E 22. Jänner 1988 RS 2; Hinweis auf Stammrecht... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;B-VG Art144 Abs1;LAO Wr 1962 §149 Abs2;
Rechtssatz: Um zu einem im Instanzenzug bekämpfbaren Bescheid zu kommen, gibt es bestimmte verfahrensrechtliche Möglichkeiten (Hinweis E VfGH 25.11.1983, G 32/83 und E 30.11.1982, G 62, 80/81, G 850/82). In Fällen der Bekämpfung einer Selbstbeme... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37059 Anzeigenabgabe Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §9 Abs1;BAO §201;GetränkesteuerG Wr 1971 §10 Abs1 idF 1990/073;LAO Wr 1962 §149 Abs2;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2; Beachte Siehe jedoch:3313/79 E 24. April 1980 VwSlg 5481 F/1980 RS 1; 86/17/0258 E 22. Jänner 1988 RS 2; 81/17/0199 E 8. April 1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 29. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der C-Ges.m.b.H. die Abrechnung für die von dieser Gesellschaft in den Monaten Mai 1986, Juli 1986 bis Dezember 1987, Mai 1988 bis Juli 1988, September, Oktober und Dezember 1988, Jänner 1989, Mai 1989 bis Mai 1990 für die Vornahme oder Verbreitung von Anzeigen aller Art vereinnahmten Entgelte von S 6,094.940,-- dem... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §9 Abs1;BAO §201;LAO Wr 1962 §149 Abs2;VStG §31 Abs2; Beachte Siehe jedoch:3313/79 E 24. April 1980 VwSlg 5481 F/1980 RS 1; 86/17/0258 E 22. Jänner 1988 RS 2; 81/17/0199 E 8. April 1983 VwSlg 5774 F/1983; RS 4;
Rechtssatz: Die strafbare Tä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte durch den XY-Verband, Revisionsverband der österreichischen XY-Genossenschaften mit der Eingabe vom 19. Dezember 1990 berichtigte Getränkeabgabeerklärungen für die Jahre 1985 bis 1989 bei der mitbeteiligten Marktgemeinde ein. Die Erklärungen über die Selbstbemessung der Getränkeabgabe hätten sich wegen Nichtberücksichtigung der Steuerfreiheit des Außerortverbrauchs als unrichtig herausgestellt. Die beschwerdeführende Partei beantrage, ihr das sich auf Gr... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Slbg 1963 §148;
Rechtssatz: Die Verfahrensrechtslage ist in Salzburg, wie der Wortlaut der Slbg LAO und seine Materialien zeigen, durch ein mehrstufiges Selbstbemessungsverfahren (Berichtigungsmöglichkeit der Selbstbemessung durch den Abgabepflichtigen selbst) gekennzeichnet. Der Auffassung, daß nur im Falle der ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Slbg 1963 §148 Abs2;
Rechtssatz: § 148 Slbg LAO weicht von anderen verfahrensrechtlichen Regelungen betreffend die Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben insofern ab, als in § 148 Abs 2 letzter Satz legcit angeordnet wird, daß von der bescheidmäßigen Festsetzung abzusehen ist, wenn der Abgabepflichtige nachträgl... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 15. Dezember 1988 setzte der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde die von der beschwerdeführenden Partei zu entrichtende Getränkesteuer für den Zeitraum vom 1. Jänner 1983 bis 31. März 1988 fest und schrieb eine Getränkesteuernachforderung in der Höhe von S 521.987,-- vor. Mit Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 23. November 1989 wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei als unbegründet abgewiesen. Mit Beschei... mehr lesen...
Anläßlich der bei den beschwerdeführenden Parteien vom 10. Jänner bis 15. Jänner 1990 für den Zeitraum 1984 bis 1988 durchgeführten Getränke- und Speiseeissteuerprüfung hielt der Prüfer in der lediglich von ihm unterfertigten Niederschrift vom 22. März 1990 im wesentlichen fest: "Bei den Berechnungen der Getränkesteuer wurden außer den Ausfuhrbescheinigungen für Spirituosen und Weine ab 1.6.1987 nur noch 20 % zur Versteuerung angewendet. Die Überprüfung der Buchhaltung der Verbuch... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Tir 1984 §151 Abs2;LAO Tir 1984 §188 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/22 89/17/0064 2 Stammrechtssatz Der Antrag eines Abgabepflichtigen auf Rückerstattung einer von ihm geleisteten Selbstbemessungsabgabe ist jedenfalls dann, wenn die Erledigung eines solchen Rückerstattungsantrages voraussetzt,... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein30/02 Finanzausgleich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;FAGNov 1991 Art2 §2 Abs3;LAO OÖ 1984 §149;VwRallg; Beachte Vorgeschichte:
91/17/0110 E 5. Dezember 1991;
Rechtssatz: Die Wendung "eine Neufestsetzung ... AUFGRUND DER UNRICHTIGKEIT DER SELBSTBEMESSUNG ..." im Art II § 2 Abs 3 FAGNov 1991 kann s... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein30/02 Finanzausgleich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;FAGNov 1991 Art2 §2 Abs3;LAO OÖ 1984 §149;VwRallg; Beachte Vorgeschichte:
91/17/0110 E 5. Dezember 1991;
Rechtssatz: Der Begriff der "Neufestsetzung" im Art II § 2 Abs 3 FAGNov 1991 wurde vom Verfassungsgesetzgeber deshalb gewählt, um die verfa... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte durch den XY-Verband, Revisionsverband der XY-Genossenschaften, mit der Eingabe vom 2. April 1991 die berichtigte Getränkesteuererklärung für die Jahre 1986 bis 1990 bei der mitbeteiligten Stadtgemeinde ein. Die Erklärungen über die Selbstbemessung der Getränkeabgabe hätten sich wegen Nichtberücksichtigung der Steuerfreiheit des Außerortverbrauches als unrichtig herausgestellt. Die Beschwerdeführerin beantrage, das sich auf Grund der berichtigten Erkläru... mehr lesen...