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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des ABGB und der BAO)Stammrechtssatz
Nicht näher konkretisierte Hinweise, es seien keine fairen Verfahren bzw es seien solche "präter legem" durchgeführt worden, sowie die wahllose Aufzählung von Bestimmungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Staatsgrundgesetzes genügen nicht, um eine allfällige Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuzeigen (Hinweis: E 27.2.1992, 91/17/0215).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992140125.X07Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
14.11.2012