Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §198;BAO §201;BAO §293;GebG 1957 §3 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Der in § 3 Abs 4 GebG idF vor der Nov 1999/I/028 gesetzlich vorgesehene Halbjahresbescheid ist ein Abgabenbescheid iSd § 198 BAO (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, 02ter Teil, Stempel- und R... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §198;BAO §201;BAO §216;GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §3 Abs4;
Rechtssatz: Da nach dem klaren Wortlaut des § 3 Abs 4 letzter Satz GebG die bescheidmäßige Festsetzung der Hundertsatzgebühren für jedes gebührenpflichtige Rechtsgeschäft zu erfolgen hat, geht es bei der Erlassung des Halbjahresbescheides nur... mehr lesen...
Beim Beschwerdeverfahren handelt es sich um das fortgesetzte Verfahren nach dem aufhebenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. November 1996, 94/15/0127. Mit diesem Vorerkenntnis wurde der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 1994 wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben, weil nach dem Erkenntnis eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Oktober 1995, 91/13/0037, 0038, auch bei der streitgegenständlichen Haftung für Um... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/25 92/17/0083 2 Stammrechtssatz Bei Abgaben, welche der Abgabenschuldner selbst zu berechnen und abzuführen hat, bestimmt sich der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob der Geschäftsführer seinen abgabenrechtlichen Pflichten nachkam und ob die Gesellschaft die für die Abg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde als ehemalige Geschäftsführerin der MB GmbH mit Bescheid zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft herangezogen. Die Abgabenschuldigkeiten wurden wie folgt aufgegliedert: "1992 L 5.246,-- 1992 DB 3.894,-- 1992 DZ 346,-- 1993 SZ 105,-- 2/1993 L 22.513,-- 2/1993 DB 12.694,-- 2/1993 DZ 1.128,--." In einer dagegen erhoben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/14/0081 E 25. Jänner 2000
96/14/0082 E 25. Jänner 2000
96/14/0083 E 25. Jänner 2000
Rechtssatz: Auch die durch Fehlberechnungen verursachte unrichtige Abfuhr von Selbstbemessungsabgaben stellt eine Verletzung der dem Vertreter obliegenden Verpflichtungen gegen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §202 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/14/0081 E 25. Jänner 2000
96/14/0082 E 25. Jänner 2000
96/14/0083 E 25. Jänner 2000
Rechtssatz: Auch die durch Fehlberechnungen verursachte unrichtige Abfuhr von Selbstbemessungsabgaben stellt eine Verletzung der dem Vertreter obliegenden Verpfli... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte mit Schriftsatz vom 8. September 1998 einen Devolutionsantrag an die belangte Behörde. In diesem bezog sie sich auf ein Schreiben vom 4. März 1998. Diesem ist der Antrag auf Neufestsetzung der erklärten und entrichteten Ankündigungsabgabe mit S 0,-- und die Rückerstattung des sich so ergebenden Guthabens sowie der weitere Antrag, über allfällig noch unerledigte Festsetzungs- bzw. Rückerstattungsanträge ungesäumt und bescheidmäßig abzusprechen, zu ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §311 Abs2;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §243 Abs2;VwGG §27 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der im § 243 Abs 2 Wr LAO geregelte Ausschluss der Devolution umfasst Anträge auf Abgabenfestsetzung und Rückerstattung von Se... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 6. September 1994 an das Landesabgabenamt Salzburg erklärte der Beschwerdeführer, beiliegend die berichtigten Beitragserklärungen für die Jahre 1989 bis 1994 (betreffend die Beiträge nach dem Salzburger Fremdenverkehrsgesetz) zu übermitteln. In diesen berichtigten Erklärungen seien die Großhandelsumsätze in anderen Bundesländern (hauptsächlich in Oberösterreich) abgezogen worden. Damit verband der Beschwerdeführer den Antrag, "den Differenzbetrag" auf ein näher ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §241 Abs1;LAO Slbg 1963 §148;LAO Slbg 1963 §182 Abs1;
Rechtssatz: Der Antrag des Abgabepflichtigen auf Rückerstattung, der mit einer Unrichtigkeit der Selbstbemessung begründet wird, ist inhaltlich nicht verschieden von dem Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabgabe (Hinweis auf die stRsp de... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr angeschlossenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung vertraten die Prüfungsorgane die Auffassung, dass es sich bei den von der Beschwerdeführerin mit der I GmbH getätigten Umsätzen nicht um steuerfreie, sondern um steuerpflichtige Umsätze gehandelt hatte. Nach Erlassung von berichtigten Umsatzsteuerbescheiden für 1994 bis 1996 sowie eines Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer-V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §201;BAO §217;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1994 §21 Abs1;
Rechtssatz: Die Fälligkeit der Vorauszahlungen an USt tritt gem § 21 Abs 1 UStG 1972 und 1994 jeweils am 15ten Tag des auf einen Kalendermonat folgenden zweitfolgenden Kalendermonats ein. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei führt in ihrer am 1. April 1999 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG aus, sie habe zunächst am 17. Dezember 1996 bei der belangten Behörde nicht nur die Neufestsetzung der Ankündigungsabgabe ab 1. Jänner 1991 bis 31. Dezember 1995, sondern auch die Rückerstattung der Überzahlung für diesen Zeitraum in Höhe von S 332,112.217,-- beantragt, die durch Nichtberücksichtigung eines Abzuges entstanden sei. Die Anträge (so... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37049 Ankündigungsabgabe Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnkündigungsabgabeV Wr 1985 §8;BAO §201;BAO §311;B-VG Art132;B-VG Art140;B-VG Art144 Abs1;B-VG Art7 Abs1;LAO Wr 1962 §149 Abs2;LAO Wr 1962 §243;VwGG §27 Abs1;
Rechtssatz: Schon unter dem Blickpunkt des Gleichheitsgebotes muss eine Parte... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §311 Abs2;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §243 Abs2;VwGG §27 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH vertritt in stRsp die Auffassung, dass dann, wenn nach der bei Selbstbemessungsabgaben durch die Einreichung der Steu... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §311;BAO §85;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §243 Abs1;LAO Wr 1962 §243 Abs2;LAO Wr 1962 §59;VwGG §27 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach § 243 Abs 1 Wr LAO besteht die Entscheidungspflicht der Abgabenbehörden uneinges... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 27. Februar 1995 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß §§ 1, 3 Abs. 4, 4 Abs. 1, 7 Abs. 1, 13, 15, 16 und 17 des Vergnügungssteuergesetzes 1987, LGBl. für Wien Nr. 43/1987 in der geltenden Fassung (im folgenden: VGSG), sowie gemäß § 149 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 154 und 155 der Wiener Abgabenordnung, LGBl. für Wien Nr. 21/1962 in der geltenden Fassung (im folgenden: WAO), für die entgeltliche Durchführung von Peepshows und Vi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §207 Abs2;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §154 Abs2;VergnügungssteuerG Wr 1987 §1 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §17;VergnügungssteuerG Wr 1987 §3 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §3 Abs5;
Rechtssatz: Ist der Abgabepflichtige in Kenntnis seiner Erklärungspflicht und Selbst... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §207 Abs2;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §154 Abs2;VergnügungssteuerG Wr 1987 §17;VwRallg;
Rechtssatz: Der Abgabenanspruch stellt je Periode eine Einheit dar. Eine Abgabe verjährt als hinterzogene Abgabe in zehn Jahren, wenn sie auch nur zum... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §207 Abs2;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §154 Abs2;VergnügungssteuerG Wr 1987 §17;
Rechtssatz: Wurde der Abgabenschuldner von der Beh eingehend (und mehrfach) über die Modalitäten der Selbstbemessung (insb Steuersatz und Bemessungsgrundlage) in Kenntnis gesetzt und war di... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 23. März 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 7 und 54 WAO für den Rückstand an Anzeigenabgabe einer näher bezeichneten Gesellschaft "in der Höhe von S 93.309,--, das sind 60 % des Gesamtrückstandes, für den Zeitraum Februar bis Oktober 1990 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag gemäß § 171 WAO binnen einem Monat ab Zustellung zu entrichten, widrigenfalls die zwangsweise Eintreibung veranlaßt wird". Die gegen d... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/08/17 98/17/0038 1 Stammrechtssatz Bei Abgaben, welche der Abgabenschuldner selbst zu berechnen und abzuführen hat, bestimmt sich der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob der verantwortliche... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §49;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §189;BAO §201;BAO §224 Abs1;BAO §246;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §152;KO §156 Abs1;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §171 idF 1992/040 ;LAO Wr 1962 §189;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VwRallg; ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Graz vom 6. März 1995 wurde der Beschwerdeführer als Obmann des Vereines U gemäß § 7 Abs. 1 der Steiermärkischen Landesabgabenordnung 1963 für die auf den Zeitraum Mai 1990 bis April 1993 und September 1993 entfallende Lustbarkeitsabgabe (für den Betrieb von Glückspielautomaten) zur Haftung herangezogen. Der Beschwerdeführer sei als Obmman des Vereines dessen verantwortlicher Vertreter. Der Verein habe vom Mai 1990 bis zum April 1993 und im September 1993 ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;B-VG Art144 Abs1;LAO Stmk 1963 §153; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/15 93/17/0404 4 Stammrechtssatz Um zu einem im Instanzenzug bekämpfbaren Bescheid zu kommen, gibt es bestimmte verfahrensrechtliche Möglichkeiten (Hinweis E VfGH 25.11.1983, G 32/83 und E 30.11.... mehr lesen...