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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Erfolgte die bescheidmäßige Abgabenfestsetzung noch vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der FAG-Novelle 1991, so ist diese Regelung, die an eine NEUfestsetzung anknüpft, nicht anwendbar. Daraus folgt, daß die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid über den von der Abgabepflichtigen im Berufungsverfahren geltend gemachten Außerortverbrauch (von Getränken) abzusprechen hatte und nicht unter Bezugnahme auf Art II § 2 Abs 3 FAG-Novelle 1991 eine Entscheidung darüber verweigern durfte.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993170421.X02Im RIS seit
11.07.2001