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L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §201;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/02/22 89/17/0064 2Stammrechtssatz
Der Antrag eines Abgabepflichtigen auf Rückerstattung einer von ihm geleisteten Selbstbemessungsabgabe ist jedenfalls dann, wenn die Erledigung eines solchen Rückerstattungsantrages voraussetzt, daß die Behörde die Rechtsfrage der Abgabenschuldigkeit beantwortet, (auch) als Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabgabe zu werten (Hinweis E 24.6.1988, 85/17/0050).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993170320.X02Im RIS seit
20.11.2000