RS Vwgh 1995/4/27 93/17/0320

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Veröffentlicht am 27.04.1995
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Index

L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201;
LAO Tir 1984 §151 Abs2;
LAO Tir 1984 §188 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/22 89/17/0064 2

Stammrechtssatz

Der Antrag eines Abgabepflichtigen auf Rückerstattung einer von ihm geleisteten Selbstbemessungsabgabe ist jedenfalls dann, wenn die Erledigung eines solchen Rückerstattungsantrages voraussetzt, daß die Behörde die Rechtsfrage der Abgabenschuldigkeit beantwortet, (auch) als Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabgabe zu werten (Hinweis E 24.6.1988, 85/17/0050).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993170320.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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