RS Vwgh 1994/5/19 90/17/0230

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1994
beobachten
merken

Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §201;
LAO OÖ 1984 §145;
LAO OÖ 1984 §149 Abs2;

Rechtssatz

Gilt die "Abgabe" mangels einer Selbstbemessung noch nicht als festgesetzt, steht die Rechtsprechung, derzufolge die "Quasirechtskraft" der Selbstbemessung " der Abgabe" nur durch die bescheidmäßige Festsetzung "der Abgabe" durchbrochen werden kann und die Vorschreibung bloß restlicher Abgabenbeträge demzufolge unzulässig erscheint, einer Abgabenvorschreibung auch in mehreren Bescheiden nach Maßgabe der Trennbarkeit des Abspruches nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990170230.X02

Im RIS seit

21.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten