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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §198;Rechtssatz
Gilt die "Abgabe" mangels einer Selbstbemessung noch nicht als festgesetzt, steht die Rechtsprechung, derzufolge die "Quasirechtskraft" der Selbstbemessung " der Abgabe" nur durch die bescheidmäßige Festsetzung "der Abgabe" durchbrochen werden kann und die Vorschreibung bloß restlicher Abgabenbeträge demzufolge unzulässig erscheint, einer Abgabenvorschreibung auch in mehreren Bescheiden nach Maßgabe der Trennbarkeit des Abspruches nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990170230.X02Im RIS seit
21.12.2001Zuletzt aktualisiert am
19.04.2011