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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO)Stammrechtssatz
Nicht näher konkretisierte Hinweise, es seien keine fairen Verfahren bzw es seien solche "präter legem" durchgeführt worden, sowie die wahllose Aufzählung von Bestimmungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Staatsgrundgesetzes genügen nicht, um eine allfällige Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuzeigen (Hinweis: E 27.2.1992, 91/17/0215).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140214.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012