Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37053 Anzeigenabgabe Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG NÖ §5 Abs4;BAO §201;LAO NÖ 1977 §153 Abs2;
Rechtssatz: Für die Antragsbedürftigkeit der Ermäßigung der Abgabe gemäß § 5 Abs 4 NÖ AnzeigenabgabeG ist es ohne Bedeutung, ob die Abgabenfestsetzung durch die Erklärung des Abgabepflichtigen oder durch Bescheid erfolgt. ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37053 Anzeigenabgabe Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG NÖ §5 Abs4;BAO §116 Abs1;BAO §201;LAO NÖ 1977 §153 Abs2;LAO NÖ 1977 §94 Abs1;
Rechtssatz: Die Gegenstände der Entscheidung über die Bruchteilsfestsetzung einerseits und über die Abgabenbemessung andererseits sind verschiedene; außerdem kann ein Bruchteilsfestsetzun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter der H. OHG. Das Zollamt Wien sprach mit einem an die H. OHG erlassenen Bescheid vom 15. Dezember 1981 aus, daß durch unrichtige Angaben in den bezughabenden Warenerklärungen, nämlich durch Vorlage von auf einen zu geringen Warenwert lautenden Fakturen eine Eingangsabgabenschuld samt Säumniszuschlag in Höhe von S 1,267.929,-- kraft Gesetzes entstanden war. Aus den beigeschlossenen Aufstellungen war ersichtlich, daß es sich um Abfertigungen aus de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §202;BAO §238 Abs2;
Rechtssatz: Durch den Hinweis im § 238 Abs 2 BAO auf die §§ 201 ff BAO ist klargestellt, daß auch Bescheide betreffend die Festsetzung der Abgaben Unterbrechungshandlungen darstellen. Dies gilt gleichermaßen für Rechtsmittelentscheidungen. Bescheide unterbrechen dabei auch dann die Verjährung, wenn sie in der Folge aufgeho... mehr lesen...
An den Magistrat der Stadt Wien wurde mit 20. Juni 1990 ein Schriftsatz gerichtet, in dem es im wesentlichen heißt, daß Getränke teilweise in den Verkauf gekommen seien, ohne der Getränkesteuer unterzogen worden zu sein. "Dieses irrtümliche Vergehen wollen wir mit der Selbstanzeige erledigen." Der Schriftsatz ist von der Ehegattin des Beschwerdeführers unterfertigt. Im Zuge einer sodann durchgeführten Revision (Nachschau) wurden jeweils mit 20. Juli 1990 datierte "Getränkesteuer-Gefro... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201 impl;LAO Wr 1962 §149 Abs2;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige ist auch durch eine "nachträgliche Mängelbehebung" (Selbstbemessungserklärung iSd § 149 Abs 2 Wr LAO) nicht daran gehindert, ein Begehren auf bescheidmäßige Abgabenfestsetzung zu stellen (zur Zulässigkeit eines solchen Begehrens: Hinweis: E 5.4.1991, 87/17/0136... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201 impl;LAO Wr 1962 §149 Abs2;
Rechtssatz: Ist die "nachträgliche Mängelbebehebung" iSd § 149 Abs 2 Wr LAO selbst wiederum eine Erklärung über die Selbstbemessung der Abgabe (Hinweis: E 29.5.1995, 93/17/0318), so gilt auch für diese, daß ihr dieselbe Rechtswirkung wie einer bescheidmäßigen Festsetzung zukommt (Hinweis E 23.... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §139;BAO §201;BAO §83;LAO Wr 1962 §108;LAO Wr 1962 §149 Abs2;LAO Wr 1962 §57;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der konkludenten Bevollmächtigung der Ehegattin durch den Abgabepflichtigen zur "Selbstanzeige" nach § 108 Wr LAO und zur "nachträglichen Mängelbehebung" iSd § 149 Abs 2 Wr LAO. European Cas... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Wr 1962 §149 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/29 93/17/0318 4 (gilt auch für § 149 Wr LAO bzw den Wr Landesgesetzgeber) Stammrechtssatz § 148 Slbg LAO weicht von anderen verfahrensrechtlichen Regelungen betreffend die Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben insofern ... mehr lesen...
Der Name der Beschwerdeführerin lautete im Zeitraum, der durch die bekämpfte Entscheidung umfaßt wird, "B-Mineralölhandels-Gesellschaft m.b.H.", deren Betriebsgegenstand u.a. die "Erzeugung von Mineralölprodukten durch Destillation, Raffination und ......." war. Gegenstand des zu beurteilenden Bescheides sind Sachverhalte im Zusammenhang mit der im Jahr 1986 erfolgten Herstellung und Wegbringung von Mineralölen im Sinne des Mineralölsteuergesetzes 1981 - MinStG 1981 aus einem Betrieb ... mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 1. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß "§ 7 und § 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, zuletzt geändert durch das LGBl. Nr. 40/92" für den Rückstand an Dienstgeberabgabe und Lohnsummensteuer der K und O Ges.m.b.H. in Liquidation (im folgenden: GmbH) "in der Höhe von S 9.684,-- für den Zeitraum Rest 1-9/1991 haftbar gemacht" und gemäß § 171 WAO zur Zahlung aufgefordert. In der Begründung: d... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37089 Dienstgeberabgabe Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;DienstgeberabgabeG Wr §6 Abs1;GewStG §28 Abs1 idF 1959/303;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §54 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/25 92/17/0083 2 Stammrechtssatz Bei Abgaben, welche der Abgabenschuldner selbst zu berechnen und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §198 Abs2;BAO §201;MinStG 1981 §3 Abs1;MinStG 1981 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/20 94/17/0368 6 Stammrechtssatz Fehlen die für die Abgabenbemessung wesentlichen Ansätze, so genügt der
Spruch: des Abgabenbescheides nicht den Voraussetzungen des § 198 Abs 2 BAO (hier wurde im
Spruch: weder das für die Steuerber... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §224 Abs1;LAO Wr 1962 §149 Abs1;LAO Wr 1962 §171; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0108 4 (auf den Zeitpunkt der bescheidmäßigen Festsetzung kommt es für die Prüfung der Haftungsvoraussetzungen nicht an) Stammrechtssatz Die Geltendmachung der Haftung für ein... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §243;BAO §260;BAO §85 Abs1;BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Transportunternehmer, bezog in den Jahren 1989 und 1990 Spindelöl und Petroleum sowie im Winter 1989/90 25.017 l Gasöl. Am 18. Mai 1990 zog das Finanzamt im Betrieb des Beschwerdeführers aus einem 5.000 l Tank und einem LKW-Treibstofftank Proben zur Kontrolle einer allfälligen Vermischung von Mineralölen. Als Ergebnis der Prüfung stellte die Technische Untersuchungsanstalt der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (TUA) fest, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §198 Abs2;BAO §201;MinStG 1981 §3 Abs1;MinStG 1981 §5;
Rechtssatz: Fehlen die für die Abgabenbemessung wesentlichen Ansätze, so genügt der
Spruch: des Abgabenbescheides nicht den Voraussetzungen des § 198 Abs 2 BAO (hier wurde im
Spruch: weder das für die Steuerberechnung maßgebende Eigengewicht des Mineralöls noch eine Fälligkeit ... mehr lesen...
Am 30. September 1991 begehrte die Beschwerdeführerin (die in den betreffenden Jahren Getränkesteuererklärungen abgegeben hatte) von der mitbeteiligten Marktgemeinde unter anderem für den Zeitraum vom 1. Jänner 1983 bis 31. Dezember 1988 die Berücksichtigung sogenannter Außerortverkäufe (Außerortverbrauch). Dieses Anbringen wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Fohnsdorf vom 30. Jänner 1992 unter Hinweis auf Art. II § 2 Abs. 3 der FAG-Nov. BGBl. 639/1991 als unzu... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §207 Abs1;BAO §207 Abs2;LAO Stmk 1963 §153 Abs2;LAO Stmk 1963 §156 Abs1;LAO Stmk 1963 §156 Abs2;
Rechtssatz: Eine bereits eingetretene Verjährung steht der Neufestsetzung einer Abgabe gem § 153 Abs 2 Stmk LAO entgegen (Hinweis E 22.2.1995, 93/17/0187, 0201, 94/17/0144). European Case Law... mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 25. April 1991 brachte die beschwerdeführende Partei bei der mitbeteiligten Gemeinde berichtigte Getränkeabgabeerklärungen ("Korrektur der Getränkesteuererklärungen") für den Zeitraum Jänner 1986 bis Februar 1991 ein. Auf Grund des von ihr ermittelten Anteiles von nicht im Ort konsumierten Getränken, die nicht getränkeabgabepflichtig seien, würden die Getränkesteuererklärungen für die einzelnen Abgabenzeiträume korrigiert, wobei sich die korrigierten Beträge durch... mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 28. Jänner 1991 wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Geschäftsführerin der M & K Ges.m.b.H. (im folgenden: GmbH) für die in der Zeit von Jänner 1989 bis April 1989 entstandene Vergnügungssteuerschuld im Betrag von S 1,077.755,-- haftbar gemacht und zur Zahlung he... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §224 Abs1;LAO Wr 1962 §149 Abs1;LAO Wr 1962 §171; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0108 4 Stammrechtssatz Die Geltendmachung der Haftung für eine Selbstbemessungsabgabe, die kraft Gesetzes entsteht und kraft Gesetzes fällig wird, setzt eine bescheidmäßige Festsetzung der Abgabenschuld gegenübe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §54 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §17;
Rechtssatz: Bei Abgaben, welche der Abgabenschuldner selbst zu berechnen und abzuführen hat, bestimmt sich der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob der Geschäftsführer seinen abgabenrechtlichen Pflicht... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Slbg 1963 §148 Abs2;LAO Stmk 1963 §153 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/24 93/17/0248 1 Stammrechtssatz Die Regelungen betreffend die Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben in der Stmk LAO und in der Slbg LAO weichen von anderen verfahrensrechtlichen Regelunge... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Stmk 1963 §153 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/24 93/17/0248 2 Stammrechtssatz Unzutreffend ist die Auffassung der Beh, daß die Festsetzungswirkung nur im Fall einer dem Gesetz entspechenden Berichtigung eintritt. Die Stmk LAO differenziert nämlich nicht zwischen Selbstbemessungserklärunge... mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 25. Mai 1991 brachte die beschwerdeführende Partei bei der mitbeteiligten Gemeinde berichtigte Getränkeabgabeerklärungen für den Zeitraum Jänner 1986 bis Februar 1991 ein. Die beschwerdeführende Partei machte rückwirkend geltend, zuviel Getränkeabgaben entrichtet zu haben, behauptete, in der Lage zu sein nachzuweisen, daß der "Fremdverbraucheranteil" in ihrer Filiale in H mehr als 65 % betrage und ersuchte darum, die zuviel bezahlten Beträge auf ihr Sparkassenkont... mehr lesen...
Eine Gastronomie GmbH als Lokalinhaberin und eine natürliche Person als Eigentümerin und Aufstellerin meldeten am 10. September 1990 einen Apparat "TV Lucky" an einem näher bezeichneten Aufstellungsort zur Vergnügungssteuer an, wobei sie diesen Apparat in die Kategorie "Apparat mit Spielergebnisanzeige (ausgenommen Fußballspiel- und Hockeyautomaten) sofern er nicht unter die Kategorie 6 fällt" mit einem Steuerbetrag pro begonnenem Kalendermonat von 3.000,-- S einordneten. Eine Revisio... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;LAO Slbg 1963 §148 Abs2;LAO Stmk 1963 §153 Abs2;
Rechtssatz: Die Regelungen betreffend die Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben in der Stmk LAO und in der Slbg LAO weichen von anderen verfahrensrechtlichen Regelungen insofern ab, als eine Durchbrechung der Festsetzungswirkung der Se... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;LAO Wr 1962 §149 Abs2;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;VStG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/21 93/17/0130 2 (hier: gilt auch für das Tatbild des § 19 Abs 1 Wr VergnügungssteuerG 1987) ... mehr lesen...