Index
L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §201;Beachte
Vorgeschichte: 91/17/0110 E 5. Dezember 1991;Rechtssatz
Die Wendung "eine Neufestsetzung ... AUFGRUND DER UNRICHTIGKEIT DER SELBSTBEMESSUNG ..." im Art II § 2 Abs 3 FAGNov 1991 kann sinnvollerweise nur auf den erstinstanzlichen Bescheid bezogen werden, denn die Unrichtigkeit oder Richtigkeit der Selbstbemessung ist nach Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides (im Berufungsverfahren) kein Prozeßthema mehr. Es liegt vielmehr ein Abgabenbescheid vor, der wie jeder andere Abgabenbescheid zur Gänze über die Abgabe und nicht nur über die offene Restschuld (Hinweis: E 29.4.1983, 81/17/0060, VwSlg 5781 F/1983) und unter voller Anwendung der materiellen und formellen Abgabenvorschriften über den jeweils in Rede stehenden Abgabenanspruch abspricht.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993170174.X03Im RIS seit
22.11.2001