RS Vwgh 1995/2/22 94/13/0242

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Veröffentlicht am 22.02.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §201;
BAO §210 Abs4;
BAO §217 Abs3;
UStG 1972 §21;

Rechtssatz

Bei Nachforderungen hinsichtlich schon fällig gewesener Abgaben ist gemäß § 210 Abs 4 BAO zur Entrichtung eine Nachfrist einzuräumen. Diese Nachfrist beginnt im Regelfall nicht schon "spätestens mit Ablauf" der zur Verfügung stehenden Frist (§ 217 Abs 3 BAO), sodaß hinsichtlich der Selbstbemessungsabgaben die Anlastung eines Säumniszuschlages vom Nachforderungsbetrag im allgemeinen nicht verhindert werden kann (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 544).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130242.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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