Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 282

RS Vwgh 1997/12/11 96/20/0578

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §60;WaffG 1986 §6 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs2;
Rechtssatz: Zwischen den in § 6 Abs 2 WaffG aufgezählten, die Verläßlichkeit jedenfalls ausschließenden Tatbeständen einerseits und den Voraussetzungen des § 6 Abs 1 WaffG liegt eine Bandbreite von möglichen Differenzierungen, welche die Behörde im Sinne der gebotenen Vorsicht zur Vermei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1997

RS Vwgh 1997/12/11 97/20/0275

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Wertung einer Person als verläßlich iSd WaffG kann das Sammeln von Langwaffen sowie der aufgrund einer offenbar gegebenen Neigung zur Befassung mit (geschichtlichen und aktuellen) militärischen Ereignissen gegebene Bekanntenkreis von "ehemaligen Fremdenlegionären, Söldnern sowie Rechtsradikalen" nicht außer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1997

RS Vwgh 1997/12/11 96/20/0267

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §20 Abs1;WaffG 1967 §6 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0218 E 11. Februar 1987 RS 1(hier: Vorübergehende Aufbewahrung einer Pump-Gun auf dem Kasten im Kinderzimmer bzw auf dem Vorzimmerschrank einer Wohnung, in der mj Kinder leben). Stammrechtssatz Dem Erfordernis der Verlässlichkeit im Sinne des § 6 Abs 1 Z 2 WaffG ist insbesondere dann ni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/6 96/20/0745

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 8. August 1996, mit dem dem Beschwerdeführer der Besitz von Waffen und Munition verboten worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Begründend führte die belangte Behörde aus, die Gründe: des erstinstanzlichen Bescheides seien auch für die Berufungsentscheidung maßgebend gewesen. Nach der
Begründung: des erstinstanzliche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/6 97/20/0122

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 12. November 1996, mit dem ihm - anstelle des mit Mandatsbescheid vom 31. Juli 1995 erlassenen, vom Beschwerdeführer mit Vorstellung bekämpften Waffenverbotes - die zuletzt für sechs Faustfeuerwaffen und zwei "Pump-Guns" ausgestellte Waffenbesitzkarte entzogen worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Begründend führte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/6 96/20/0785

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 3. Juni 1996, mit dem dem Beschwerdeführer der 1985 ausgestellte Waffenpaß entzogen worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Begründend führte die belangte Behörde nach einer Darstellung der Inhalte des erstinstanzlichen Bescheides, des Vorbringens in der Berufung und der Angaben des Beschwerdeführers bei einer Einv... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/6 96/20/0025

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 9. Mai 1995, mit dem dem Beschwerdeführer die im Februar 1991 ausgestellte Waffenbesitzkarte und der im Oktober 1991 ausgestellte Waffenpaß entzogen worden waren, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe im Zeitraum von Februar 1991 bis Anfang 1992 insgesamt 15 Pis... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/6 96/20/0357

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 19. Dezember 1995, mit dem dem Beschwerdeführer der 1993 ausgestellte Waffenpaß entzogen worden war, abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Begründend legte die belangte Behörde nach allgemein gehaltenen Ausführungen zur Rechtslage dar, der Beschwerdeführer sei 1988 wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges in alkoholisiertem Zustand best... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/6 95/20/0760

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 25. Mai 1995, mit dem dem Beschwerdeführer - in Bestätigung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 22. September 1994 - die 1987 ausgestellte Waffenbesitzkarte entzogen worden war, abgewiesen. Diese Entscheidung gründete die belangte Behörde nach einer Darstellung des Verfahrensganges, des Vorbringens des Beschwerdeführers ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/6 95/20/0562

Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 30. März 1995, mit dem dem Beschwerdeführer - in Bestätigung eines Mandatsbescheides vom 6. April 1994 - die ihm 1976 ausgestellte Waffenbesitzkarte entzogen worden war, keine Folge. Nach einem einleitenden Verweis auf die auch für die angefochtene Entscheidung maßgeblichen Gründe: des erstinstanzlichen Beschei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.1997

RS Vwgh 1997/11/6 95/20/0562

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Als rechtswidriges Verhalten ist anzusehen, wenn der Waffenberechtigte die Ehewohnung im Zuge von Auseinandersetzungen verläßt und es im Laufe der folgenden Monate, während denen es ihm möglich war, die Wohnung weiterhin zu betreten und sich von dort persönliche Gegenstände zu holen, nicht für erforderlich hält, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1997

RS Vwgh 1997/11/6 96/20/0025

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ein Zeitraum von nicht einmal vier Jahren seit der Einstellung des Verhaltens, daß die waffenrechtliche Verläßlichkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 WaffG ausschloß, ist zu kurz, um aus dem in der Zwischenzeit bewiesenen Wohlverhalten mit hinreichender Sicherheit auf eine dauerhafte Änderung des Verhaltens und der ihm zugrun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1997

RS Vwgh 1997/11/6 97/20/0122

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §27 Abs1;WaffG 1986 §36 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Nicht verläßlich iSd WaffG handelt eine Person, die von einem Dritten Waffen zur Verwahrung übernimmt, ohne den Grund der Verwahrung und die Modalitäten der Einfuhr näher zu hinterfragen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997200122.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1997

RS Vwgh 1997/11/6 96/20/0025

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Tatsache eines Bedarfes im Sinne des § 18 WaffG 1986 kann nicht auf das zusätzliche Erfordernis der Verlässlichkeit im Sinne des § 6 WaffG 1986 geschlossen werden. "Berufliche Interessen" sind weder ausreichende "Tatsachen" im Sinne des § 6 Abs. 1 WaffG 1986, noch kann ein besonders ausgeprägt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1997

RS Vwgh 1997/11/6 96/20/0745

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatsache eines allenfalls auch vorsätzlichen Verstoßes gegen das Waffenrecht kann nicht losgelöst von der Art des Verstoßes und den Umständen des Einzelfalles die Verhängung eines Waffenverbotes rechtfertigen. Der Besitz von sechs Treibladungen für Raketenwerfer, bei deren Aneignung es sich um ein lange zurückli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1997

RS Vwgh 1997/11/6 95/20/0760

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Scheidung einer Ehe, in der Gewaltexzesse verübt wurden, kann nicht für sich genommen, sondern nur iVm tatsächlichem Wohlverhalten während eines längeren Beobachtungszeitraumes dazu führen, daß Vorfälle, bei denen die Gewaltbereitschaft gezeigt wurde, ihre waffenrechtliche Bedeutung verlieren. European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1997

RS Vwgh 1997/11/6 96/20/0357

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Verläßlichkeit iSd § 6 Abs 1 WaffG kann ein wiederholtes Lenken von Kraftfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand nicht ohne Bedeutung sein (hier kommt hinzu, daß der Waffenpaßinhaber erneut in alkoholisiertem Zustand im Rahmen seines ordnungsstörenden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1997

RS Vwgh 1997/11/6 96/20/0785

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Überlassung des Waffenpasses an einen Dritten zur Ermöglichung des Erwerbes einer Faustfeuerwaffe (hier: zum begünstigten Bezug) ist geeignet, die weitere waffenrechtliche Verläßlichkeit in Zweifel zu ziehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996200785.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1997

RS Vwgh 1997/11/6 95/20/0760

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs2;
Rechtssatz: Die Tilgung von strafgerichtlichen Verurteilungen, derentwegen der Wegfall der Verläßlichkeit iSd § 6 Abs 1 WaffG anzunehmen war, ist außerhalb des Anwendungsbereiches des § 6 Abs 2 Z 1 bis 4 WaffG zwar nicht unter allen Umständen notwendig, bei der Beurteilung der Frage, ob den Vorfällen bei seit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1997

RS Vwgh 1997/11/6 96/20/0357

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §66 Abs4;WaffG 1986 §6 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs2;
Rechtssatz: Bei den Tatbeständen gem § 6 Abs 2 WaffG handelt es sich um beispielhafte Konkretisierungen der Generalklausel des § 6 Abs 1 WaffG. Daher steht es der Berufungsbehörde im Rahmen ihrer Entscheidung der den Gegenstand ihres Verfahrens bildenden Sache gem § 66 Abs 4 AVG frei, den v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1997

RS Vwgh 1997/11/6 96/20/0357

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Die Aufhebung eines Waffenverbotes läßt für sich allein noch nicht den Schluß auf die Wiederherstellung der waffenrechtlichen Verläßlichkeit zu (Hinweis E 17.9.1986, 85/01/0055, VwSlg 12225 A/1986). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996200357.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1997

RS Vwgh 1997/11/6 95/20/0760

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0251/78 E 27. Februar 1979 RS 1 Stammrechtssatz Wiederholte tätliche Mißhandlungen der Ehefrau verbunden mit Mangel an Schuldeinsicht und der Einsicht, das Unrechtmäßige seines Verhalten zu erkennen, reichen aus, um dem Bfr die Verläßlichkeit iSd § 6 Abs 1 WaffG absprechen zu können. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1997

RS Vwgh 1997/11/6 95/20/0760

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1 impl;WaffG 1986 §6 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/23 97/20/0019 4 (hier: Beurteilung der waffenrechtlichen Verläßlichkeit) Stammrechtssatz Als Voraussetzung des Waffenverbotes bedarf es nicht der Befürchtung, es könnte auch ohne Vorliegen einer Ausnahmesituation zum Mißbrauch einer Waf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/9 95/20/0421

Der Beschwerdeführer, dem 1976 ein Waffenpaß und 1977 eine Waffenbesitzkarte ausgestellt worden war, zeigte am 9. September 1994 beim Gendarmerieposten Podersdorf den Diebstahl einer seiner Faustfeuerwaffen an. Mit Bescheid vom 15. Februar 1995 sprach die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See aus, beide waffenrechtlichen Urkunden würden dem Beschwerdeführer entzogen. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe die ihm gestohlene Waffe in einem unversperrten Nachtkästch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.10.1997

RS Vwgh 1997/10/9 95/20/0421

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Waren dem Waffenberechtigten die früheren Diebstähle seiner Tochter zu seinem Nachteil bekannt, so erscheint es in waffenrechtlicher Hinsicht sorgfaltswidrig, daß er ihr die Möglichkeit verschaffte, den Ort, wo er seine Waffe verwahrte, unbeaufsichtigt zu betreten. European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.1997

RS Vwgh 1997/10/9 95/20/0421

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/24 94/20/0855 4 Stammrechtssatz Die Beurteilung der im Einzelfall gewählten Verwahrungsart hängt nur von OBJEKTIVEN Momenten ab. Mit Entziehung der waffenrechtlichen Urkunde ist auch dann vorzugehen, wenn im Einzelfall ein nur einmal gesetztes Verhalten den Umständen nach die Folg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.1997

RS Vwgh 1997/10/9 95/20/0421

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/18 91/01/0081 2 Stammrechtssatz Aus der Verwahrung einer Faustfeuerwaffe in einem versperrten Barschrank im Wohnzimmer und aus der zeitweiligen Verwahrung in einem Versteck im Büroraum, zu dem offenbar nur die damalige Ehefrau des Waffenpaßwerbers, die im selben Betrieb (Taxiun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.1997

RS Vwgh 1997/10/9 95/20/0421

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung der Waffe besteht grundsätzlich auch gegenüber Fremden, Lebensgefährten oder Ehegatten, doch kann gerade in bezug auf Personen im privaten Nahebereich des Berechtigten die Anwendung überspitzter Maßstäbe für die erforderliche Sicherung der Waffe gegenüber einem möglichen Zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.1997

RS Vwgh 1997/10/9 95/20/0421

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/01/0327 2 Stammrechtssatz Ob die im Einzelfall gewählte Verwahrungsart iSd § 6 Abs 1 Z 2 WaffG als sorgfältig bezeichnet werden kann, hängt von objektiven Momenten ab. Die Verwahrung einer Waffe in einem unversperrten Kasten entspricht deshalb nicht dem von einer zum Besi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.1997

RS Vwgh 1997/10/9 95/20/0421

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Besondere Sorgfalt bei der Verwahrung von Waffen ist etwa dann geboten, wenn Kinder oder Jugendliche zu den Mitbewohnern des Waffenberechtigten zählen (Hinweis E 26.2.1992, 91/01/0191), wenn bei einem nicht zum Besitz von Waffen berechtigten Ehegatten eine psychische Ausnahmesituation (Hinweis E 22.6.1976, 1055, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.1997

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