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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §20 Abs1;Rechtssatz
Bei der Wertung einer Person als verläßlich iSd WaffG kann das Sammeln von Langwaffen sowie der aufgrund einer offenbar gegebenen Neigung zur Befassung mit (geschichtlichen und aktuellen) militärischen Ereignissen gegebene Bekanntenkreis von "ehemaligen Fremdenlegionären, Söldnern sowie Rechtsradikalen" nicht außer Betracht gelassen werden. Auch die Aussage des Waffenbesitzers, daß Kampfhandlungen im ehemaligen Jugoslawien gegen die Serben (direkt oder indirekt) mit Waffengewalt unterstützt werden müßten, ist in die Verhaltensprognose miteinzubeziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997200275.X01Im RIS seit
25.04.2001