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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §20 Abs1;Rechtssatz
Waren dem Waffenberechtigten die früheren Diebstähle seiner Tochter zu seinem Nachteil bekannt, so erscheint es in waffenrechtlicher Hinsicht sorgfaltswidrig, daß er ihr die Möglichkeit verschaffte, den Ort, wo er seine Waffe verwahrte, unbeaufsichtigt zu betreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995200421.X06Im RIS seit
25.04.2001