RS Vwgh 1997/11/6 95/20/0760

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Veröffentlicht am 06.11.1997
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0251/78 E 27. Februar 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Wiederholte tätliche Mißhandlungen der Ehefrau verbunden mit Mangel an Schuldeinsicht und der Einsicht, das Unrechtmäßige seines Verhalten zu erkennen, reichen aus, um dem Bfr die Verläßlichkeit iSd § 6 Abs 1 WaffG absprechen zu können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995200760.X03

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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