RS Vwgh 1997/11/6 96/20/0357

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Veröffentlicht am 06.11.1997
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs1;

Rechtssatz

Die Aufhebung eines Waffenverbotes läßt für sich allein noch nicht den Schluß auf die Wiederherstellung der waffenrechtlichen Verläßlichkeit zu (Hinweis E 17.9.1986, 85/01/0055, VwSlg 12225 A/1986).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996200357.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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