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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §12 Abs1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/01/23 97/20/0019 4 (hier: Beurteilung der waffenrechtlichen Verläßlichkeit)Stammrechtssatz
Als Voraussetzung des Waffenverbotes bedarf es nicht der Befürchtung, es könnte auch ohne Vorliegen einer Ausnahmesituation zum Mißbrauch einer Waffe kommen (hier hält der Bf der Verhängung des Waffenverbots entgegen, es habe sich bei dem ihm nachgewiesenen Gewaltexzeß von besonderer Brutalität um einen "Ausnahmefall" gehandelt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995200760.X01Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011