Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 211-240 von 282

RS Vwgh 1990/10/17 90/01/0112

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Das Zurücklassen einer Faustfeuerwaffe in einer unversperrten Gartenhütte hinter einem Fernsehapparat durch mehrere Stunden stellt keine sorgfältige Verwahrung iSd § 6 Abs 1 WaffG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990010112.X03 Im RIS seit 25.04.2001 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.10.1990

RS Vwgh 1990/10/17 90/01/0112

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1055/76 E 22. Juni 1976 VwSlg 9094 A/1976 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung, ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß mit den Waffen unvorsichtig und unsachgemäß umgegangen und sie nicht sorgfältig verwahrt würden, ist ein strenger Maßstab anzulegen. European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/19 89/01/0340

Mit Bescheid vom 28. Februar 1989 entzog die Bezirkshauptmannschaft gemäß § 20 Abs. 1 und 3 und § 6 Abs. 1 Z. 1 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), dem Beschwerdeführer den von dieser Behörde am 22. April 1986 ausgestellten Waffenpaß und die für den Besitz von zwei Faustfeuerwaffen gültige, von der Bundespolizeidirektion Salzburg am 12. November 1984 ausgestellte Waffenbesitzkarte. Gleichzeitig wurde bis auf weiteres die behördliche Verwahrung der dem Beschwerdeführer abgenommen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.09.1990

RS Vwgh 1990/9/19 89/01/0340

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/01/0031 E 4. Mai 1983 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist bei der Wertung einer Person als "verlässlich" im Sinne des Waffengesetzes ihre gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge zu fassen, weil der Begriff der Verlässlichkeit ein Ausdruck ihrer Wesenheit, nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1990

RS Vwgh 1990/9/19 89/01/0340

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0130 E 21. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung, ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Person mit Waffen nicht missbräuchlich und leichtfertig umgehen wird, ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ein strenger Maßstab anzulegen, und es ist auch nicht erfor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/20 90/01/0060

Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 8. November 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), die ihm am 5. Juli 1983 ausgestellte Waffenbesitzkarte entzogen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe nach eigenen Angaben seine Faustfeuerwaffe auf Urlaub nach Calabrien mitgenommen und am 15. August 1989 beim Straßenzollamt Arnoldstein in Thörl-Maglern geladen am Körper geführt. Da ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 90/01/0060

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §5;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Verläßlichkeit einer Person ist im Interesse der Allgemeinheit ein strenger Maßstab anzulegen. Es ist dabei nicht erforderlich, daß bereits von der Faustfeuerwaffe mißbräuchlich oder leichtfertig Gebrauch gemacht worden ist. (Hinweis E 21.9.1988, 88/01/0130). Die Unzuverlässigke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/30 89/01/0080

Mit Bescheid vom 29. September 1988 entzog die Bezirkshauptmannschaft Amstetten dem Beschwerdeführer gemäß 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 1 und 3 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), die ihm von dieser Behörde ausgestellte Waffenbesitzkarte. Zur Begründung: führte die Behörde aus, die waffenrechtliche Verläßlichkeit des Beschwerdeführers sei nicht mehr gegeben, weil er Munition für eine Faustfeuerwaffe an eine zum Besitz.von Faustfeuerwaffen bzw. von Munition für ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/30 90/01/0031

Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 14. September 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 2 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), sein am 17. Oktober 1968 ausgestellter Waffenpaß entzogen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe am 5. August 1989 seinen Aktenkoffer, in dem sich seine Faustfeuerwaffe befunden habe, in einen in einer Nebenfahrbahn der Heiligenstätterstraße abgestellten Pkw zurückgelassen, wora... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.1990

RS Vwgh 1990/5/30 90/01/0031

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/01/0060 1 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Verläßlichkeit einer Person ist im Interesse der Allgemeinheit ein strenger Maßstab anzulegen. Es ist dabei nicht erforderlich, daß bereits von der Faustfeuerwaffe mißbräuchlich oder leichtfertig Gebrauch gemacht worden ist.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1990

RS Vwgh 1990/5/30 89/01/0080

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/01/0031 E 4. Mai 1983 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist bei der Wertung einer Person als "verlässlich" im Sinne des Waffengesetzes ihre gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge zu fassen, weil der Begriff der Verlässlichkeit ein Ausdruck ihrer Wesenheit, nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1990

RS Vwgh 1990/5/30 90/01/0031

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wird eine Faustfeuerwaffe in einem versperrten PKW zurückgelassen, so wird sie nicht sorgfältig iSd § 6 Abs 1 Z 2 WaffG verwahrt. Das Zurücklassen der Waffe im PKW ist auch nicht anders zu beurteilen, wenn sie sich in einem versperrten Aktenkoffer befindet, der im versperrten PKW bleibt. Daß die Partei bisher du... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1990

RS Vwgh 1990/5/30 89/01/0080

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §23;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Bestimmte Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften einer Person rechtfertigen insbesondere dann, wenn es sich um Verstöße gegen das WaffG selbst handelt, die Folgerung, dass die vom WaffG geförderte Verlässlichkeit nicht gewährleistet ist. (Im vorliegenden Fall hat der Bf Munition für eine Faustfeuerwaffe mit einem Ka... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 90/01/0033

Mit dem im Instanzenzug ergangenen und nun vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführerin die am 1. Februar 1989 ausgestellte Waffenbesitzkarte gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 3 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 entzogen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides stellte die belangte Behörde zunächst fest, daß die Beschwerdeführerin am 14. September 1989 ihre ungeladene Faustfeuerwaffe, die sie nach ihrer ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 90/01/0033

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §20 Abs1 impl;WaffG 1967 §6 Abs1 Z3 impl;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0150/74 E 3. Dezember 1974 VwSlg 8718 A/1974 RS 1 Stammrechtssatz Eine (noch dazu geladene) Waffe darf nur einem zum Führen von Faustfeuerwaffen Berechtigten überlassen werden. Überlassen im Sinne des § 6 Abs 1 Z 3 WaffG heißt, daß Hantieren... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 90/01/0033

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Mit dem Führen oder Tragen von Faustfeuerwaffen verbundene Unannehmlichkeiten rechtfertigen nicht ein Überlassen solcher Waffen an Dritte, die dazu nicht berechtigt sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990010033.X02 Im RIS seit 25.04.2001 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/20 89/01/0414

Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 9. August 1989 wurde gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 1 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), dem Beschwerdeführer die am 27. Juni 1975 ausgestellte Waffenbesitzkarte entzogen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, bei der vom Waffengesetz geforderten periodischen Überprüfung der Verläßlichkeit der Waffenurkundeninhaber sei festgestellt worden, daß der Beschwerdeführer im Strafregister der Bundespolizeidirektion Wien mit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.1990

RS Vwgh 1990/2/20 89/01/0414

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/01/0031 E 4. Mai 1983 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist bei der Wertung einer Person als "verlässlich" im Sinne des Waffengesetzes ihre gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge zu fassen, weil der Begriff der Verlässlichkeit ein Ausdruck ihrer Wesenheit, nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1990

RS Vwgh 1990/2/20 89/01/0414

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Ausf darüber, daß bei Wertung einer Person als nicht verläßlich iSd WaffG auf Grund eines einmal gesetzten Verhaltens (hier: Widerstand gegen die Staatsgewalt, gerichtliche Verurteilung zwei Jahre zurückliegend) die besonderen Umstände dieser Verhaltensweise darzulegen sind. European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/24 90/01/0001

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 23. Mai 1989 gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 Z. 1 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (in der Folge: WaffG) keine Folge und bestätigte den erstinstanzlichen Bescheid mit der Maßgabe, daß er sich ebenfalls auf § 17 Abs. 2 in Verbindung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.1990

RS Vwgh 1990/1/24 90/01/0001

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §6 Abs1 impl;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/01/0091 E 4. Juli 1984 VwSlg 11490 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Der unbefugte Waffenbesitz allein rechtfertigt mangels ausdrücklicher Anordnung des Gesetzgebers nicht die Annahme der Unverlässlichkeit im Sinne des § 6 Abs 1 WaffG 1967. European C... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.1990

RS Vwgh 1990/1/24 90/01/0001

Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: StGB §9;WaffG 1986 §36 Abs1 Z1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Darauf, daß der Waffenbesitzer wegen § 36 Abs 1 Z 1 WaffG bereits strafgerichtlich verurteilt worden wäre, kommt es bei der Beurteilung seiner Verläßlichkeit gem § 6 Abs 1 Z 1 WaffG ebensowenig an, wie auf die Frage, ob ihm hins dieser Übertretung allenfalls ein entschuldigender Ir... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.1990

RS Vwgh 1990/1/24 90/01/0001

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §6 Abs1 impl;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/01/0065 E 19. November 1986 RS 4 Stammrechtssatz Die Behörde kann bei Beurteilung der Verlässlichkeit iSd § 6 Abs 1 WaffenG auch auf getilgte Vorstrafen Bedacht nehmen (Hinweis auf E vom 18.1.1984, 83/01/0320, E v. 27.2.1967, 0846/66, VwSlg 7092 A/1966, E v. 11.12.1962, 1606/62). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.1990

RS Vwgh 1990/1/24 90/01/0001

Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: StGB §83 Abs1;StGB §84 Abs1;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Unbefugter Waffenbesitz rechtfertigt im Zusammenhang mit einer (zwar getilgten) strafgerichtlichen Verurteilung wegen § 83 Abs 1, § 84 Abs 1 StGB, aus der sich aber ein erhebliches Aggressionspotential des Waffenbesitzers ergibt, die Einstufung als unverläßlich. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.1990

RS Vwgh 1989/11/29 89/01/0332

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Zurücklassen einer Faustfeuerwaffe im versperrten Handschuhfach eines unversperrten PKW stellt keine sorgfältige Verwahrung einer Waffe im Sinne des § 6 Abs 1 Z 2 WaffG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989010332.X01 Im RIS seit 07.12.2006 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1989

RS Vwgh 1989/11/29 89/01/0332

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §20 Abs1 impl;WaffG 1967 §6 Abs1 Z2 impl;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0014/70 E 26. Mai 1970 VwSlg 7804 A/1970 RS 1 Stammrechtssatz Das Zurücklassen einer Faustfeuerwaffe im Handschuhfach eines abgestellten, wenn auch versperrten Personenkraftwagens stellt keine sorgfältige Verwahrung einer Waffe im Sinne des ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1989

RS Vwgh 1989/6/7 89/01/0153

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Ein gemäß § 20 Abs 1 WaffG erfolgter Entzug einer waffenrechtlichen Urkunde hat allein auf Grund der mangelnden Verlässlichkeit und ohne Rücksicht auf einen allfälligen Bedarf im Sinne der § 17 WaffG, § 18 WaffG zu erfolgen. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.06.1989

RS Vwgh 1989/6/7 89/01/0153

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0100 E 22. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das Abgeben von Schüssen - auch in der irrigen Annahme, bedroht zu sein -, selbst ohne die Absicht, jemanden zu treffen oder auch nur zu gefährden, stellt einen leichtfertigen und damit missbräuchlichen Waffengebrauch dar. (Der Bf hat vom Fen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.06.1989

RS Vwgh 1989/4/12 88/01/0242

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Frage, ob eine Person weiterhin als verlässlich iSd § 6 Abs 1 Z 1 WaffG angesehen werden kann, ist auf die Wesensmerkmale der Gesamtpersönlichkeit sowie auf konkrete Verhaltensweisen des Betroffenen Bedacht zu nehmen, die Schlüsse darauf zulassen, dass insb eine missbräuchliche oder leichtfert... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.04.1989

RS Vwgh 1989/4/12 88/01/0242

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §20 Abs1;WaffG 1967 §6 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/01/0331 E 13. Februar 1985 RS 3 Stammrechtssatz Die Verhaltensprognose hat namentlich dann negativ auszufallen, wenn auch nur ein einziger Vorfall besonderer Umstände wegen den Schluss zu rechtfertigen geeignet ist, der vom Entzug waffenrechtlicher Urkunden Betroffene bietet keine zureiche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.04.1989

Entscheidungen 211-240 von 282

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