Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-210 von 282

RS Vwgh 1993/3/18 92/01/0129

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine Verhaltensweise, um dritten Personen zu imponieren (der Bf hat angegeben, in der "verdeckten Fahndung" tätig zu sein und hat seine Faustfeuerwaffe mehrfach vorgezeigt), gibt Anlaß zur Schlußfolgerung, daß der Bf nicht jene charakterliche Festigkeit aufweist, die die Prognose rechtfertigt, daß er die Waffe ni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/16 92/01/0994

Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 2 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), der ihm am 21. April 1978 ausgestellte Waffenpaß entzogen. Dem Beschwerdeführer wurde aufgetragen, den Waffenpaß im Falle eines Wiederauffindens unverzüglich abzugeben und auch die Faustfeuerwaffe bei Wiederauffinden einer zum Erwerb von Faustfeuerwaffen befugten Person zu überlassen oder der Behörde abzugeben. In der Begr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1992

RS Vwgh 1992/12/16 92/01/0994

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Den Umstand, daß der Bf keinerlei Angaben über die Art und Weise sowie den Ort der Verwahrung der Waffen machen konnte und lediglich Mutmaßungen über einen - überdies zunächst unbemerkt gebliebenen - Diebstahl äußert, kann die belangte Behörde mit Recht als Tatsache ansehen, die der Annahme entgegensteht, daß der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1992

RS Vwgh 1992/12/16 92/01/0994

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 92/01/0485 1 Stammrechtssatz Mit der Entziehung der waffenrechtlichen Urkunde ist auch dann vorzugehen, wenn ein bloß einmal gesetztes Verhalten den Umständen nach die Folgerung rechtfertigt, der Urkundeninhaber gewährleistet nicht mehr das Zutreffen der im § 6 Abs 1 WaffG g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/7/8 92/01/0593

Den durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdeausführungen zufolge hatte die Bundespolizeidirektion Wien mit Bescheid vom 11. Februar 1992 dem Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 2 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), den am 1979 ausgestellten Waffenpaß Nr. N und die am 1984 ausgestellte Waffenbesitzkarte Nr. X entzogen. Der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung des Beschwerdeführers gab die belangte Behörd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.07.1992

RS Vwgh 1992/7/8 92/01/0593

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Waffengesetz legt den Inhabern waffenrechtlicher Urkunden die Verpflichtung auf, die Waffe sorgfältig zu verwahren. Ob die im Einzelfall gewählte Verwahrungsart als sorgfältig bezeichnet werden kann, hängt von rein objektiven Momenten ab. Die Verwechslung einander gleichender Taschen und der Umstand, daß durc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.07.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/17 92/01/0015

Mit Bescheid vom 10. Jänner 1991 entzog die Bundepolzeidirektion St. Pölten dem Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), den am 10. Juli 1978 ausgestellten Waffenpaß Nr. 086475. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, den Waffenpaß binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides der Behörde abzuliefern. Der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung des Beschwerdeführers gab die belangte Behör... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 92/01/0015

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Der unbefugte Besitz einer dritten Faustfeuerwaffe rechtfertigt für sich allein noch nicht, auf den Mangel der waffenrechtlichen Verläßlichkeit einer Person zu schließen (Hinweis E 4.7.1984, 82/01/0091). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010015.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 92/01/0015

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Es fällt besonders ins Gewicht, wenn der Bf die Waffe an einem Ort zurückgelassen hat, an dem schon allein auf Grund der räumlichen Entfernung zu seinem Wohnsitz eine laufende Kontrolle der dauernd sicheren Verwahrung der Waffe nicht möglich ist (hier hat der Bf die Waffe auf seinem Schiff im ehemaligen Jugoslawien ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/20 92/01/0485

Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 2 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), der ihm am 12. Dezember 1967 ausgestellte Waffenpaß entzogen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer habe sich am 9. April 1991 mit seiner Faustfeuerwaffe selbst verletzt. Er habe seine Pistole Marke Walther in einem darüber gewickelten Tuch in seiner Hosentas... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 92/01/0485

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Anforderung an den vorsichtigen und sachgemäßen Umgang mit Waffen erschöpft sich nicht in der Sicherung der Waffe vor dem Zugriff Unbefugter; es liegt auf der Hand, daß auch ein unvorsichtiger und unsachgemäßer Umgang mit Waffen durch den Berechtigten selbst eine iSd § 6 Abs 1 Z 2 WaffG gegen die Annahme der Verläßlichkeit sprec... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 92/01/0485

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Herausnehmen einer nicht gesicherten Waffe aus der Hosentasche mit dem Finger am Abzug (wobei sich ein Schuß löste, der den Bf selbst verletzte), hat die Behörde mit Recht als Tatsache qualifiziert, die in Widerspruch mit dem Erfordernis steht, mit Waffen vorsichtig und sachgemäß umzugehen (Hinweis E 17.9.1986, 85/01/0085). Die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 92/01/0485

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Mit der Entziehung der waffenrechtlichen Urkunde ist auch dann vorzugehen, wenn ein bloß einmal gesetztes Verhalten den Umständen nach die Folgerung rechtfertigt, der Urkundeninhaber gewährleistet nicht mehr das Zutreffen der im § 6 Abs 1 WaffG genannten Voraussetzungen (Hinweis: E 1985/09/17 85/01/0085). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/26 91/01/0191

Mit Bescheid vom 27. August 1991 entzog die Bezirkshauptmannschaft (BH) dem Beschwerdeführer gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), die am 26. November 1979 ausgestellte Waffenbesitzkarte Nr. x und den am 4. November 1985 ausgestellten Waffenpaß Nr. y. Zur Begründung: führte die Behörde aus, ihr sei bekannt geworden, daß unbekannte Täter bei Verübung eines Einbruchsdiebstahles im Wohnhaus des Beschwerdeführers zwei von diesem dort aufbe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.1992

RS Vwgh 1992/2/26 91/01/0191

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/01/0142 E 13. Februar 1985 RS 2(hier: Faustfeuerwaffen werden lediglich in einem Tuch eingewickelt auf dem Wohnzimmerschrank seines gemeinsam mit der Ehefrau und zwei minderjährigen Kindern bewohnten Haus aufbewahrt.) Stammrechtssatz Der Gebrauch von dem Zugriff durch U... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/22 91/01/0139

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 6. Juli 1991 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 19. Februar 1991 auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte unter Bezugnahme auf § 17 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 1 des Waffengesetzes 1986 abgewiesen. Begründet wurde dieser Bescheid damit, daß der Beschwerdeführer bereits am 2. Jänner 1986 die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragt habe und di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.01.1992

RS Vwgh 1992/1/22 91/01/0139

Index: 25/04 Sonstiges Strafprozessrecht40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;TilgG 1972 §2;TilgG 1972 §3 Abs1;VStG §55 Abs1;WaffG 1986 §17;WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Durch die spätere Tilgung einer Vorstrafe iZm einem strafbaren Verhalten, das bei Annahme der mangelnden Verläßlichkeit des ASt iSd § 6 Abs 1 Z 1 WaffG von Bedeutung war, hat sich der Sachverh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1992

RS Vwgh 1992/1/22 91/01/0139

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;WaffG 1986 §17;WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Es ist schon dehalb von einer nachtträglichen Änderung der für die Beurteilung des neuerlichen (an sich gleichlautenden) Parteienbegehrens maßgebenden tatsächlichen Umstände (E 4.6.1991, 90/11/0229) auszugehen, weil selbst der letzte der Vorfälle, der im seinerzeitigen Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/18 91/01/0150

Mit Bescheid vom 6. Dezember 1990 entzog die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau dem Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), den am 25. April 1990 ausgestellten Waffenpaß Nr. 118143. Zur Begründung: führte die Behörde aus, der Beschwerdeführer habe sich am 4. Mai 1990 ungestüm verhalten, sodaß er von Gendarmerieorganen habe abgemahnt werden müssen. Bei dieser Gelegenheit habe er geäußert, er werde "irgendwann sei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1991

RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0150

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Die Aussage des Waffenpaßinhabers "Irgendwann nehme ich mein Gewehr mit und werde wen erschießen" gegenüber zwei Gendarmeriebeamten sowie sein von den Gendarmeriebeamten als aggressiv bezeichnetes Verhalten im Zusammenhang mit der aus diesem Verhalten des Waffenpaßinhabers resultierenden strafgerichtlichen Verurteil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/13 91/01/0110

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Berufungsbescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 23. Jänner 1991 gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge und bestätigte den erstinstanzlichen Bescheid. Mit diesem war dem Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 2 Waffengesetz, BGBl. Nr. 443/1986 (WaffG), der ihm von der Bundespolizeidirektion W... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.11.1991

RS Vwgh 1991/11/13 91/01/0110

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Zurücklassung einer Faustfeuerwaffe in einem Pkw, der zwar versperrt, die darin befindliche Faustfeuerwaffe aber für jeden Hinzutretenden frei sichtbar war, stellt keine sorgfältige Verwahrung iSd § 6 Abs 1 Z 2 WaffG dar (Hinweis E 30.5.1990, 90/01/0031). Daß das Fahrzeug mit einer Alarmanlage ausgerüstet war, vermag daran schon... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/18 91/01/0081

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Berufung gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 10. Jänner 1990 abgewiesen, mit dem dem Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Waffengesetz 1986 der am 17. Jänner 1972 ausgestellte Waffenpaß entzogen worden ist. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, aus den niederschriftlichen Angaben der geschiedenen Ehefrau des Beschwerdeführers am 25. Oktober 1990 sei ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/18 91/01/0049

Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 21. Juni 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 2 Waffengesetz 1986 die Waffenbesitzkarte entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe auf seinem Grundstück am 21. Juni 1989 um etwa 20.00 Uhr mehrere Schüsse aus einer Faustfeuerwaffe abgefeuert, wobei durch die Projektile ein Fichtenbaum beschädigt worden sei und allenfalls auftretend... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0081

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/01/0031 E 4. Mai 1983 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist bei der Wertung einer Person als "verlässlich" im Sinne des Waffengesetzes ihre gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge zu fassen, weil der Begriff der Verlässlichkeit ein Ausdruck ihrer Wesenheit, nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0081

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aus der Verwahrung einer Faustfeuerwaffe in einem versperrten Barschrank im Wohnzimmer und aus der zeitweiligen Verwahrung in einem Versteck im Büroraum, zu dem offenbar nur die damalige Ehefrau des Waffenpaßwerbers, die im selben Betrieb (Taxiunternehmen) arbeitete, Zutritt hatte, kann nicht auf eine mangelhafte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0049

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Waffenbesitzer hat seine Waffe eines Abends, an dem noch Tageslicht herrschte, zu Schießübungen im freien Gelände verwendet, ohne einen Kugelfang zu errichten und Sicherheitsposten im Bereich des Schußfeldes aufzustellen; diese Vorgangsweise ist ein Verstoß gegen das Gebot, mit Waffen sorgfältig und sachgemäß... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0081

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §52;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das eingeholte ärztliche Gutachten, das nur besagt, daß der Waffenpaßwerber offenbar aus allgemein medizinischer Sicht geeignet sei, eine Waffe zu tragen, ist nicht geeignet, die Frage der waffenrechtlichen Verläßlichkeit des Waffenpaßwerbers von vornherein zu bejahen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0049

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde hat den Verfahrensgegenstand nicht ausgewechselt, wenn sie im Vorhalt der Verfahrensergebnisse § 6 Abs 1 Z 1 WaffG angeführt hat und auf Grund der abgegebenen Stellungnahme des Waffenbesitzers nur zu einer anderen rechtlichen Subsumtion innerhalb desselben Paragraphen (näm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/17 90/01/0112

Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Linz vom 22. November 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 2 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), sein am 23. Jänner 1987 ausgestellter Waffenpaß entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer in der Zeit zwischen 27. September und 29. September 1989 seinen Revolver in einer unversperrten Gartenhütte in Linz, nächst dem Stellwerk der ÖBB, hinter einem F... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.10.1990

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