RS Vwgh 1997/12/11 96/20/0578

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Veröffentlicht am 11.12.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

AVG §37;
AVG §60;
WaffG 1986 §6 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs2;

Rechtssatz

Zwischen den in § 6 Abs 2 WaffG aufgezählten, die Verläßlichkeit jedenfalls ausschließenden Tatbeständen einerseits und den Voraussetzungen des § 6 Abs 1 WaffG liegt eine Bandbreite von möglichen Differenzierungen, welche die Behörde im Sinne der gebotenen Vorsicht zur Vermeidung von Gefährdungen der Umwelt durch den Umgang mit Waffen zu prüfen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996200578.X02

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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