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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §27 Abs1;Rechtssatz
Nicht verläßlich iSd WaffG handelt eine Person, die von einem Dritten Waffen zur Verwahrung übernimmt, ohne den Grund der Verwahrung und die Modalitäten der Einfuhr näher zu hinterfragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997200122.X01Im RIS seit
25.04.2001