Nach dem Vorbringen der Beschwerdeführer stellten diese am 7. März 2006 den Antrag, sie "von der winterlichen Betreuung gem. § 93 Abs. 1 StVO im Ausmaß des über eine Breite von maximal 3 Meter ab der Grundgrenze der Liegenschaft ... hinausgehenden Bereiches gem. § 93 Abs. 4 StVO bescheidmäßig zu befreien". Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 25. Jänner 2007 im Instanzenzug dahingehend erledigt, dass der Antrag auf "Einschränkung der Verpflichtung zur winterliche... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs4 litb;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung nach § 93 Abs. 1 StVO 1960 besteht nur für Gehsteige innerhalb einer Entfernung von drei Metern von der Liegenschaft; weist der Gehsteig im Anschluss an eine Liegenschaft eine größere Breite als drei Meter auf, so besteht eine gesetzliche Verpflichtung nach § 93 Abs. 1 StVO 196... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs4 litb;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde der Antrag auf Befreiung von einer Verpflichtung (hier: gemäß § 93 Abs 1 StVO 1960), die gar nicht besteht (hier: über 3m hinausgehenden Bereich), "abgewiesen" statt "zurückgeweisen", wurden die Antragsteller durch die "Abweisung" i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde E. vom 21. September 2004 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Entbindung von der Schneeräumpflicht für die Zeit von 06.00 Uhr bis 08.00 Uhr sowie ab 18.00 Uhr (vor der Liegenschaft des Beschwerdeführers im Ortsgebiet von E.) gemäß § 93 Abs. 4 StVO abgewiesen. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Vorstellung wurde mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2004 als unbegründet... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §76 Abs1;StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs4;
Rechtssatz: Würde einem Antrag auf Entbindung von der Schneeräumpflicht für einen bestimmten Zeitraum Folge gegeben, so wären die Fußgänger im Falle entsprechender Schneelage im angestrebten Zeitraum der Ausnahme von der Schneeräumpflicht (wo der Gesetzgeber aber von der Erforderlichkeit der diesbezüglich ungehinder... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Frage, ob die "Erfordernisse des Fußgängerverkehrs" (§ 93 Abs. 4 erster Satz, erster Teilsatz, StVO 1960) eine Einschränkung der Verpflichtung nach § 93 Abs. 1 StVO 1960 zulassen, kommt es weder darauf an, von "welchen" Fußgängern die Straße benützt wird, noch ob die Benützung der anderen Straßenseite f... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. August 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es am 29. Dezember 1999 von 7.00 bis 15.00 Uhr in Wien 19, B-Straße , als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Fa. D Ges.m.b.H. - der durch Rechtsgeschäft die Verpflichtung zur Besorgung der Aufgaben nach § 93 Abs. 1 StVO 1960 (Säuberung des Gehsteiges und Bestreuung bei Schneelage und Glatteis) für dieses Haus übertragen worden sei - u... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs5;
Rechtssatz: Der bloße Umstand, dass der gesamte Schneefall eines Tages "insgesamt eine Schneedecke von ca. 20 bis 25 cm erbracht" hat, bewirkt jedenfalls mehrere Stunden nach Aufhören der Schneefälle nicht, dass die geforderte Streupflicht als überspannt anzusehen wäre (Hinweis E 4.3.1994, 94/02/0011). European... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid vom 22. Dezember 1999 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 100 Abs. 4 StVO 1960 in Verbindung mit § 93 Abs. 1 leg. cit. und § 57 Abs. 1 AVG der Auftrag erteilt, "unverzüglich, längstens jedoch bis zum Ablauf des der Zustellung dieses Bescheides folgenden Tages" (dieser Bescheid wurde vom Beschwerdeführer am 22. Dezember 1999 persönlich übernommen) dafür zu sorgen, den entlang seiner näher bezeichneten Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als drei Mete... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §100 Abs4;StVO 1960 §93 Abs1;
Rechtssatz: § 100 Abs. 4 StVO 1960 bietet zwar in Verbindung mit dem jeweiligen, den Vorschriften dieses Bundesgesetzes zuwiderlaufenden Tatbestand (hier § 93 Abs. 1 StVO 1960) die Grundlage für die Erteilung eines Auftrages zur Beseitigung dieses Tatbestandes (Hinweis E 23.3.1983, 82/03/0248, 0249, in dem § 91 Abs. 3 StVO 1960 als ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs2;StVO 1960 §100 Abs4;StVO 1960 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die im angefochtenen Bescheid bestimmte Leistungsfrist ("unverzüglich, längstens bis zu" dem - im Zeitpunkt der Erlassung des Auftrages durch die belangte Behörde - bereits vergangenen Tag) ist in sich widersprüchlich und widerspricht deshalb dem § 59 Abs. 2 AVG. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. März 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als Hausverwalter unterlassen, am 17. Jänner 1997 in der Zeit von 06.00 Uhr bis 12.40 Uhr, an einem näher genannten Ort in Wien für die Säuberung des Gehsteiges von Schnee und für die Bestreuung des Gehsteiges zu sorgen. Er habe dadurch § 93 Abs. 1 und 5 StVO verletzt, weshalb über ihn gemäß § 99 Abs. 4 lit. h StVO eine Geldstrafe (Ersatzfreih... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0070 3 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung gem § 93 Abs 1 (iVm Abs 5) StVO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:19980201... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs5;StVO 1960 §99 Abs4 lith;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Sieht sich der Hausverwalter mangels finanzieller Deckung außer Stande, der nach § 93 StVO übernommenen und dem Schutz des Lebens und der Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer - insbesondere von Fußgängern - dienenden Verpflichtung zur Besorgung der Gehsteigrei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 92 Abs. 3 StVO der Ersatz von Kosten für die Entfernung von Streusplitt, die am 27. Februar 1996 von einem örtlich umschriebenen Gehsteig vorgenommen worden sei, vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Im Beschwerdefall sind zunächst die Vorschriften des § 9... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §92 Abs1;StVO 1960 §92 Abs3;StVO 1960 §93 Abs1;
Rechtssatz: Zwar kann starker Streusplittbelag an sich eine gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße darstellen, doch kommt bei Beantwortung dieser Frage gemäß § 93 Abs 1 erster Satz StVO iVm § 92 Abs 1 erster Satz StVO auch der Jahreszeit maßgebliche Bedeutung zu. Ein ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 5. Dezember 1990 gegen 14.00 Uhr und am 9. Dezember 1990 gegen 15.30 Uhr als Eigentümer der Liegenschaft EZ 71 KG M nicht dafür gesorgt zu haben, daß der in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandene, dem öffentlichen Verkehr dienende Gehsteig in der Waldgasse entlang der Liegenschaft des Beschwerdeführers im Ortsgebiet von M von Schnee gesäubert sowie bei Schnee b... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §914;StVO 1960 §93 Abs1;
Rechtssatz: Regelt eine schriftliche Vereinbarung einen Regreßanspruch eines Liegenschaftseigentümers für den Fall seiner schadenersatzrechtlichen Inanspruchnahme durch Personen, die auf seinem Grundstück einen Schaden erleiden, kann dies auch unter dem Gesichtspunkt des § 914 ABGB keinesfalls in... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GBG 1955 §10;GBG 1955 §3 Abs3;StVO 1960 §93 Abs1;
Rechtssatz: Eine Gartenfläche bzw Parkfläche in der Größe von 9482 m2 kann durchaus eine Einheit mit einem Wohngebäude darstellen; welches sich auf einem unmittelbar angrenzenden demselben Eigentümer gehörenden Grundstück befindet. Wenn daher die Behörde die gesamte Grundfläche als Einheit und somit als bebau... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;
Rechtssatz: Daß ein Liegenschaftseigentümer von der Streupflicht und Räumungspflicht nach § 93 Abs 1 StVO befreit ist, wenn er von seinem Hauseingang bis zum Beginn des Gehsteiges und wieder zurück eine Wegstrecke von insgesamt fast einen Kilometer zurücklegen muß, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch90/01 Straßenverkehrsordnung95/03 Vermessungsrecht
Norm: GBG 1955 §10;GBG 1955 §3 Abs3;LiegTeilG 1929 §30;StVO 1960 §93 Abs1;VermG 1968 §7a;
Rechtssatz: Die in § 93 Abs 1 StVO normierte Ausnahme von der Streupflicht und der Räumungspflicht betrifft die Eigentümer von "unverbauten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Liegenschaften" und somit nicht von bestimmten "Grundstücken". Scho... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, vom 14. Juli 1993 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als durch Rechtsgeschäft für die Durchführung der Schneereinigungs- und Bestreuungspflicht für ein näher bezeichnetes Haus in Wien Verpflichteter am 7. Jänner 1993 zwischen 06.00 Uhr und 07.05 Uh... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;
Rechtssatz: Bei Glatteisbildung reicht ein einmaliges Streuen um 4.30 UHR nicht aus, zur Tatzeit (zwischen 6.00 Uhr und 7.05 Uhr) den mit ZUMUTBAREN ANSTRENGUNGEN erreichbaren Zustand herzustellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020011.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1; Beachte Besprechung in ZVR 1995/7,8 S 217-218;
Rechtssatz: Dem § 93 Abs 1 StVO kann nicht entnommen werden, daß die Bestreuung der Gehsteige bei andauerndem Regen mit Eisbildung unterbleiben darf, zumal sich diese Maßnahme gerade in einer solchen Situation im Interesse eines geordneten Fußgängerverkehrs als besonders notwendig erweist. ... mehr lesen...
Mit Antrag vom 2. Jänner 1991 begehrten die Beschwerdeführer bei der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, in Ansehung eines Gehsteiges entlang ihres Grundstückes EZ 496 KG F an der F-Straße die Befreiung von den Pflichten als Anrainer im Sinne des § 93 Abs. 1 StVO 1960 gemäß § 93 Abs. 4 StVO 1960. Mit Bescheid der Erstbehörde vom 3. Oktober 1992 wurde diesem Antrag nicht stattgegeben. Dieser Bescheid wurde lediglich dem Zweitbeschwerdeführer zugestellt. Nachdem der Z... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0242
Rechtssatz: Das Gesetz geht im § 93 Abs 4 StVO gerade davon aus, daß es Gehsteige gibt, bei denen es aufgrund ihrer tatsächlichen Benützung entbehrlich ist, sie iSd § 93 Abs 1 StVO zu reinigen und damit die Anrainer zu belasten... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. März 1989 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Hausbesorgerin unterlassen, dafür zu sorgen, daß der Gehsteig eines näher beschriebenen Hauses am 27. Dezember 1988 um 8.00 Uhr gänzlich von Schnee gesäubert und bestreut gewesen sei, zumal der Gehsteig zu diesem Zeitpunkt noch nicht völlig gereinigt bzw. bestreut gewesen sei. Die Beschwerdeführerin habe dadurch eine Verwaltungsübertret... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1 Satz1 idF 1983/174;StVO 1960 §93 Abs1 Satz2 idF 1983/174;StVO 1960 §93 Abs1 Satz3 idF 1983/174;VStG §21 Abs1 idF 1971/275;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 21 Abs 1 VStG idF 1971/275 setzt ua einen geringen Unrechtsgehalt der Tat voraus, wovon die Behörde im gegenständlichen Fall schon im Hinblick darauf nicht ausgehen muß, daß d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1 Satz1 idF 1983/174;StVO 1960 §93 Abs1 Satz2 idF 1983/174;StVO 1960 §93 Abs1 Satz3 idF 1983/174;StVO 1960 §93 Abs5 Satz1 idF 1983/174;StVO 1960 §93 Abs5 Satz2 idF 1976/412;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung gem § 93 Abs 1 (iVm Abs 5) StVO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 9. November 1989 wurde der Beschwerdeführer zweier Übertretungen des § 99 Abs. 4 lit. h in Verbindung mit § 93 Abs. 1 und 5 StVO 1960 für schuldig befunden, weil er es als Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 nach außen hin zur Vertretung berufene Organ der "XY GesmbH" (Firma "ZZ"), die durch Rechtsgeschäft gemäß § 93 Abs. 5 StVO 1960 zur Gehsteigsäuberung verpflichtet gewesen sei, unterlassen ... mehr lesen...