RS Vwgh 1994/3/4 94/02/0011

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Veröffentlicht am 04.03.1994
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §93 Abs1;

Rechtssatz

Bei Glatteisbildung reicht ein einmaliges Streuen um 4.30 UHR nicht aus, zur Tatzeit (zwischen 6.00 Uhr und 7.05 Uhr) den mit ZUMUTBAREN ANSTRENGUNGEN erreichbaren Zustand herzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020011.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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