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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §93 Abs1;Rechtssatz
Der bloße Umstand, dass der gesamte Schneefall eines Tages "insgesamt eine Schneedecke von ca. 20 bis 25 cm erbracht" hat, bewirkt jedenfalls mehrere Stunden nach Aufhören der Schneefälle nicht, dass die geforderte Streupflicht als überspannt anzusehen wäre (Hinweis E 4.3.1994, 94/02/0011).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001020221.X01Im RIS seit
11.04.2002