Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §93 Abs1;Beachte
Besprechung in ZVR 1995/7,8 S 217-218;Rechtssatz
Dem § 93 Abs 1 StVO kann nicht entnommen werden, daß die Bestreuung der Gehsteige bei andauerndem Regen mit Eisbildung unterbleiben darf, zumal sich diese Maßnahme gerade in einer solchen Situation im Interesse eines geordneten Fußgängerverkehrs als besonders notwendig erweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994020011.X01Im RIS seit
12.06.2001