Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs5;VwGG §34 Abs1 impl;VwRallg;
Rechtssatz: Ob einer anderen Person gemäß § 82 Abs. 1 StVO 1960 eine Bewilligung für eine Verkehrsfläche rechtens erteilt wurde oder nicht, kann dahinstehen, weil der Bf davon kein Recht für sich ableiten könnte (Hinweis E 19.3.2002, 96/14/0087). ... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein - eine karitative Organisation - betreibt zur Finanzierung seiner Vereinsziele u. a. das Sammeln von Alttextilien. Mit Duldung der Stadt Wien stellte er dazu seit ca. zehn Jahren innerhalb des Gebietes der Gemeinde Wien über 140 Alttextil-Sammelbehälter mehrheitlich auf öffentlichem Gut auf. Einige Sammelbehälter befanden sich auf nicht dem dem Gemeingebrauch gewidmeten Gemeindegrund, ein weiterer Sammelbehälter war auf einer im Eigentum der Post und Tele... mehr lesen...
Index: L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien90/01 Straßenverkehrsordnung96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §28 Abs1;GebrauchsabgabeG Wr 1966;StVO 1960 §82 Abs1;
Rechtssatz: Bei der durch Bescheid zu erteilenden straßenpolizeilichen Bewilligung gemäß § 82 Abs. 1 StVO 1960 wird ein - von den dem Gebrauch zugrundeliegenden Rechtsverhältnissen - verschiedenes Rechtsverhältnis geschaffen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. August 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es zu verantworten, dass 1) am 30. November 1999 um 8.45 Uhr in Wien 8, gesamter Bereich der A- und L-Gasse, 2) am 16. Dezember 1999 um 21.00 Uhr in Wien 1, im gesamten Bereich L-, B-Gasse, S-Platz, R- und F-Straße 2-4, an allen dort abgestellten Fahrzeugen zwischen den Windschutzscheiben und Scheibenwischern Reklamezettel mit folgender Aufschrift ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;
Rechtssatz: Die Anbringung von Reklamezetteln hinter den Scheibenwischern parkender Autos ist als eine verkehrsfremde Benützung der Straße im Sinne des § 82 Abs. 1 StVO anzusehen (Hinweis E 11. Mai 1990, 89/18/0197). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000020244.X01 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;
Rechtssatz: Ein Verlagsinhaber, in dessen Interesse die Verteilung von Reklamezetteln geschieht, verwirklicht so wie ein Geschäftsinhaber (Hinweis E 11. 9. 1985, 84/03/0356 und E 27. 2. 1992, 92/02/0087) auch dann den Tatbestand der verbotenen Benützung von Straßen nach § 99 Abs. 3 lit. d iVm § 82 Abs. 1 StVO, wenn er etwa nicht ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, dass die genannte Gesellschaft am 30. Dezember 1997 um 12.00 Uhr an einem näher genannten Ort in Wien auf dem Gehsteig einen Kiosk im Ausmaß von 2 x 3 m und eine Warenausrä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 92/02/0188 4 Stammrechtssatz Eine Übertretung nach § 99 Abs 3 lit d iVm § 82 Abs 1 StVO ist ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt, bei dem das Gesetz das Verschulden des Täters als gegeben ansieht, aber die Glaubhaftmachung, daß den Beschuldigte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 99 Abs 3 lit d iVm § 82 Abs 1 StVO ist nicht maßgebend, wer den Kiosk auf der Straße betreut hat, sondern dass zum Tatzeitpunkt eine Straße ohne entsprechende Bewilligung nach der StVO zu verkehrsfremden Zwecken benützt wurde (hier: ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher genannten Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu verantworten, dass am 1. August 1996 um 20.18 Uhr vor einem näher genannten "Cafe" an einem näher genannten Ort in Linz der vor dem Lokal befindliche Schanigarten eine Tiefe von 2,55 m gehabt habe, obwohl laut straßenpolizeil... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs3 litc;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der vor dem Eingang eines Cafes aufgestellte Schanigarten gehört unmittelbar zum Betrieb dieses Cafes und kann nicht als eine eigene gewerbliche Tätigkeit, die iSd § 82 Abs 3 lit c StVO IHREM WESEN NACH AUF DER STRASSE ausgeübt wird, wie etwa der Betrieb e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 92/02/0188 1 Stammrechtssatz Wesentliche Sachverhaltselemente einer Übertretung nach § 99 Abs 3 lit d iVm § 82 Abs 1 StVO sind die Art und Weise der Benützung von Straße und darüberliegendem Luftraum sowie das Nichtvorliegen einer Bewilligun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Derjenige, der ohne Bewilligung nach dem X Abschnitt der StVO Straßen (einschließlich des - dazugehörigen - darüber befindlichen, für die Sicherheit des Straßenverkehrs in Betracht kommenden Luftraumes) zu verkehrsfremden Zwecken benützt, verwirklicht das Tatbild des § 99 Abs 3 l... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde wegen einer (im folgenden näher beschriebenen) Verwaltungsübertretung in seiner Eigenschaft als zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der " 'R' Gesellschaft m.b.H." bestraft. Anläßlich der außerordentlichen Generalversammlung dieser Gesellschaft am 27. September 1993 wurde die Gesellschaft m.b.H. rückwirkend per 31. Dezember 1992 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und die Firma in " 'R' Aktiengesellschaft" abgeändert. Dieser Vorgang wurde... mehr lesen...
Index: L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GebrauchsabgabeG Wr 1966 §1;StVO 1960 §82 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996050035.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Schreiben vom 15. Februar 1996 beantragten der Erst- und die Zweitmitbeteiligte die Baubewilligung für die Errichtung von Abstellräumen und eines Holzlagers auf ihrem im "Grünland" liegenden Grundstück Nr. 1312, KG Dorfstetten. In der Bauverhandlung vom 27. März 1996, an der der Beschwerdeführer trotz einer unter Hinweis auf die Präklus... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §8;BauO NÖ 1976 §118 Abs9;BauRallg;B-VG Art11 Abs1 Z4;B-VG Art15 Abs1;StVO 1960 §82 Abs1;
Rechtssatz: Ein Bauverfahren wird in kein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Mai 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 8. Oktober 1993 in der Zeit von 10.15 bis 11.00 Uhr auf einem örtlich umschriebenen Gehsteig für den Verein "Zeugen Jehovas" Werbebroschüren bzw. Zeitschriften unentgeltlich angeboten, ohne hiefür im Besitz einer Bewilligung nach § 82 StVO zu sein, wobei diese Tätigkeit geeignet gewesen sei, die Aufmerksamkeit der Lenker von Fahrzeugen beeintr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs3;
Rechtssatz: Werden auf einer Straße Zeitschriften mit religiösem Inhalt vorgezeigt, mag die Abgabe der Zeitschriften an Interessenten auch unentgeltlich und das Vorzeigen in Ausübung des "religiösen Dienstes" ohne Entgelt erfolgen, so löst auch diese Tätigkeit die in § 82 Abs 1 erster Satz StVO normierte Bewilligungspflicht aus, weil ... mehr lesen...
Am 7. Oktober 1993 wurde die mitbeteiligte Partei um 7.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort von Organen der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen, weil sie auf dem Gehsteig vor einem Schulgebäude Flugblätter verteilte (Schulbeginn war um 7.50 Uhr). Die Flugzettel hatten keinen gewerbsmäßigen, sondern eindeutig politischen Inhalt (vermerkt in der Anzeige mit dem Wortlaut "mit linkem Inhalt"). Zwei Sicherheitswachebeamte forderten die mitbeteiligte Partei auf, eine Bewilligung nach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;StVO 1960 §82 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994020031.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl wurde das Ansuchen der Beschwerdeführerin auf Aufstellung eines Informationsständers an einem näher beschriebenen Ort unter Berufung auf die §§ 82 und 83 StVO abgewiesen. Der dagegen von der Beschwerdeführerin erhobenen Vorstellung gab die belangte Behörde mit Bescheid vom 28. November 1994 keine Folge. In der Begründung: wurde - soweit für die Erledigung der vorliegenden Beschwerde von Belang... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;StVO 1960 §82 Abs1;
Rechtssatz: Die nach einer anderen Verwaltungsvorschrift für ein konkretes Vorhaben erforderliche Bewilligung berührt die Bewilligungspflicht gemäß § 82 StVO nicht, diesfalls sind - voneinander unabhängig - zwei oder mehrere Bewilligungen einzuholen. Bewilligungen nach anderen Verwaltungsvorschriften sind daher nicht al... mehr lesen...
Am 8. August 1981 brachte die nunmehrige Beschwerdeführerin einen Antrag auf Erteilung einer straßenpolizeilichen Bewilligung im Sinne des § 82 StVO ein. Sie führte darin aus, daß sie in L den Lebensmittelhandel und das konzessionierte Gastgewerbe betreibe und beabsichtige, in Wien 1. in der "Erzherzog-Karl-Straße, Kreuzungsbereich Donaustadtstraße, jeweils 100 m vom Kreuzungsmittelpunkt in beide Fahrtrichtungen und ebenso Donaustadtstraße, Kreuzungsbereich Erzherzog-Karl-Straße "... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;
Rechtssatz: Der Vertrieb von Gebäck (Semmeln, Milchweckerl, Kipferl), Kaffee und Tee in verschlossenen Gefäßen und kalten nicht alkoholischen Getränken in geschlossenen Gefäßen auf der Straße, jeweils 100 m vom Kreuzungsmittelpunkt in beide Fahrtrichtungen im Rahmen des Kleinverkaufes, "in gleicher Art und Weise, wie der Verkauf der Tageszeitungen "Kuri... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs5;
Rechtssatz: Die Benützung der Straße zu gewerblichen Tätigkeiten bedarf auch dann einer Bewilligung, wenn die Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs durch diese Tätigkeit NICHT WESENTLICH beeinträchtigt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020207.X02 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs3;StVO 1960 §82 Abs4;
Rechtssatz: Kommt eine der Ausnahmen der Abs 3 und 4 des § 82 StVO nicht in Betracht, so gilt das generelle Erfordernis einer Bewilligung für die Benützung von Straßen zu anderen als Verkehrszwecken. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020207.X03 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Juli 1992, Zl. MA 35-G/1-1601/91, wies der Magistrat der Stadt Wien u.a. das Ansuchen des Beschwerdeführers "um Bewilligung eines Straßenverkaufes vor seinem Lokal auf dem Gehsteig" ab; bei der am 22. Juni 1992 abgehaltenen Augenscheinsverhandlung sei von den Vertretern der Magistratsabteilung 46 und des Bezirkspolizeikommissariates Innere Stadt "festgestellt" worden, daß die Gehsteigbreite in der derzeitigen Form gerade noch für die hohe Fußgängerfrequenz ausreic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Unter "Verkehr", dessen Sicherheit und Flüssigkeit iSd § 82 Abs 5 StVO zu schützen ist, ist auch der Fußgängerverkehr zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020219.X02 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs3 litc;
Rechtssatz: Der Verkauf aus dem Lokal auf die Straße hinaus ist keine gewerbliche Tätigkeit, die IHREM WESEN NACH AUF DER STRASSE ausgeübt wird, wie etwa der Betrieb einer Tankstelle oder Ladetätigkeiten an einer Laderampe. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020219.X01 ... mehr lesen...