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L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe WienNorm
BStG 1971 §28 Abs1;Rechtssatz
Bei der durch Bescheid zu erteilenden straßenpolizeilichen Bewilligung gemäß § 82 Abs. 1 StVO 1960 wird ein - von den dem Gebrauch zugrundeliegenden Rechtsverhältnissen - verschiedenes Rechtsverhältnis geschaffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999050102.X05Im RIS seit
13.08.2001