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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §82 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/11/11 92/02/0188 1Stammrechtssatz
Wesentliche Sachverhaltselemente einer Übertretung nach § 99 Abs 3 lit d iVm § 82 Abs 1 StVO sind die Art und Weise der Benützung von Straße und darüberliegendem Luftraum sowie das Nichtvorliegen einer Bewilligung für diese Benützung.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen TatbestandsmerkmalenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997020466.X03Im RIS seit
21.02.2002