RS Vwgh 1994/3/4 93/02/0207

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Veröffentlicht am 04.03.1994
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §82 Abs1;
StVO 1960 §82 Abs3;
StVO 1960 §82 Abs4;

Rechtssatz

Kommt eine der Ausnahmen der Abs 3 und 4 des § 82 StVO nicht in Betracht, so gilt das generelle Erfordernis einer Bewilligung für die Benützung von Straßen zu anderen als Verkehrszwecken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993020207.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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