RS UVS Kärnten 1996/12/02 KUVS-K1-1168/8/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.1996
beobachten
merken
Rechtssatz

Macht der Beschuldigte beim Alkotest zwei Fehlversuche und erklärt dieser, daß er an chronischer Bronchitis leide und deshalb den Alkomaten nicht ordnungsgemäß beatmen konnte, und stellt sich im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenatssachverständigen heraus, daß der Beschuldigte den Alkomaten beatmen hätte können, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten