Wird der Beschuldigte sitzend beim Lenken am Fahrersitz auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr angetroffen und werden beim Beschuldigten Alkoholsymptome festgestellt, liegen die Voraussetzungen für die Durchführung der Amtshandlung im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Ablegung der Atemluftuntersuchung vor.