Läuft der Beschuldigte nach förmlicher Aufforderung einen Alkotest vorzunehmen in den Wald davon, so verweigert er durch dieses Verhalten den Alkotest.
Erkenntnis des VwGH vom 18.2.1998, Zl. 97/03/0256-5, womit die Beschwerde des Robert Kollmann, gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 16.4.1997, Zl. KUVS-K1-126/5/97, betreffend Übertretung der StVO, als unbegründet abgewiesen wird.