RS UVS Steiermark 1997/03/05 303.10-9/96

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Veröffentlicht am 05.03.1997
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Rechtssatz

Der Tatort ist für eine Alkoholtestverweigerung mit "Gralla, auf der Gemeindestraße von Untergralla nach Hasendorf" dann ausreichend umschrieben, wenn es sich (bis zur Ortschaft Hasendorf) um ein (nur) etwa 400 Meter langes überschaubares Straßenstück handelt und sich zwischen den beiden Ortstafeln weder Kilometerbezeichnungen, noch Häuser mit Hausnummern befinden, sondern rechts und links Felder.

Schlagworte
Alkoholtestverweigerung Tatort Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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