Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Es besteht keine Rechtspflicht, der Aufforderung zur Vorführung Folge zu leisten, wenn dem Fahrzeuglenker das Eintreffen des Arztes lediglich zu ganz unbestimmter Zeit in Aussicht gestellt wird (Hinweis E 19.2.1987, 86/02/0139). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989030240.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13a;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs4 litc;
Rechtssatz: Die Straßenaufsichtsorgane sind nicht verpflichtet, dem Lenker Rechtsauskünfte, insb über die Folgen zu erteilen, die sich aus der Weigerung, sich der ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, ergeben (Hinweis E 23.10.1967, 1236/66, VwSlg 7199 A/1967, E 28.3.1... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Eine Wartezeit von ca 70 Minuten zwischen der Aufforderung zur Vorführung und dem Zeitpunkt der klinischen Untersuchung ist jedenfalls noch zumutbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989030240.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 24. August 1989 um 00.35 Uhr im Stadtgebiet Kapfenberg einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Nach der Begründ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 1988 in der Fassung des Berichtigungsbescheides dieser Behörde vom 31. März 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Oktober 1987 um 08.25 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Graz auf der Babenbergerstraße bis zum Haus Babenbergerstraße Nr. 35 in vermutlich alkoholbeeinträchtigtem Zustand gelenkt und sich dort um 08.50 Uhr nach Aufforderung eines Organ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs4;
Rechtssatz: Hat der Kfz-Lenker, als er vom Polizeibeamten angehalten wurde, Alkoholisierungssymptome aufgewiesen, war der Polizeibeamte berechtigt, den Lenker aufzufordern, den Alkotest durchzuführen und, da dieser den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol ergeben hat, sich einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden oder bei e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0161 1 Stammrechtssatz Schon aus dem Wortlaut des § 5 Abs 7 lit a StVO (arg: oder) ergibt sich, daß nicht nur die Durchführung einer Blutabnahme bei vorgeführten Personen angesprochen ist, sondern ein im öff Sa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 26. April 1988 um 0.40 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt sowie der Ersatz von Barauslagen vorgeschrieben. Gege... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. November 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 15. August 1989 um 23.17 Uhr an einem näher beschriebenen Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws diesen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Weiters wurde der Ersat... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 7. April 1988 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1) um 2.40 Uhr in Wien 22, Wagramerstraße 52, dieses Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, 2) um 3.25 Uhr in Wien 22, Wagramerstraße in Höhe Steigenteschgasse in Richtung stadtauswärts mit diesem Kraftfahrzeug die durch Verbotszeich... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein RS. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §13 Abs2 Z8;MEG 1950 §15 Abs2;MEG 1950 §38 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der Vereinbarung des Bundesministers für Inneres mit dem Erzeuger eines Gerätes zur Messung des Alkoholgehaltes der Atemluft, wonach dieses Gerät alle sechs Monate überprüft bzw kalibriert werden müsse, läßt - abgesehen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Verlangt der Beschuldigte keine Blutabnahme, obwohl sie ihm gemäß § 5 Abs 7 lit a StVO angeboten word... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1986/105;
Rechtssatz: Aus der Weigerung, einen Vordruck über die Zustimmung zur Blutabnahme zu unterschreiben, läßt sich für sich allein nicht entnehmen, daß der Beschuldigte sein ursprüngliches Verlangen, eine Blutabnahme zwecks Bestimmung des Blutalkoholgehaltes bei ihm vorzunehmen, ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 6. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 7. November 1986 um 22.26 Uhr in Wien 10, Triesterstraße, Kreuzung Computerstraße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges sich geweigert, sich dem Polizeiarzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorführen zu lassen, obwohl eine von einem besonders geschulten und von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litc;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Hat sich die Berufungsbehörde darauf gestützt, die Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO liege deshalb vor, weil der Kraftfahrzeuglenker sich bei Vorliegen der im § 5 Abs 4 lit a StVO gekennzeichneten Voraussetzungen geweigert habe, sich einem Arzt vor... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs4 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Finden sich über die Art des verwendeten Alkoteströhrchens im Verwaltungsstrafakt keine Feststellungen, dann ist es durchaus denkbar, daß ein Teströhrchen sam... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe dadurch, daß er am 2. Jänner 1988, gegen 14.15 Uhr, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer bestimmten Straße gelenkt und hierauf um 17.20 Uhr des gleichen Tages in seiner Wohnung trotz Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert habe, obwohl ve... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Bei Feststellung der Fahruntüchtigkeit iSd § 5 Abs 1 StVO kommt es auf solche Umstände an, die zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Atemluftprobe das Straßenaufsichtsorgan vermuten lassen können, der Lenker eines Fahrzeuges sei zum Zeitpunkt des Lenkens so stark alkoholisiert gewesen, daß das Ergebnis einer Prüfung des At... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 19. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 5 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung 1960 für schuldig erkannt und bestraft, weil er am 19. Jänner 1988 um 20.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws "im Krankenhaus Mödling einer erforderlichen und ärztlich unbedenklichen Blutabnahme nicht zugestimmt" habe, obwoh... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc; Beachte Besprechung in:
ZVR 1991/11, 323;
ZVR 1991/10, 299; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1539/80 E 10. Dezember 1980 VwSlg 10320 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Den Tatbestand einer Weigerung im Sinne des § 99 Abs 1 lit c StVO kann nur eine als "vorgeführt" qualifizierte Person verwirklichen. Ein... mehr lesen...
Am 14. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer von einem Beamten des Gendarmeriepostens Dellach im Drautal angezeigt, am 13. Juli 1988 um 23.35 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand von der Bundesstraße 100 abzweigend im Ortsgebiet von A durch die T-straße und Gartenweg in Richtung seines Wohnhauses in A gelenkt zu haben. Die Untersuchung der Atemluft des Angezeigten am 14. Juli 1988 um 00.14 Uhr mittels Alkomat habe einen Alkoholge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita;
Rechtssatz: Von der absoluten, dh keinen Gegenbeweis zulassenden, Richtigkeit des Ergebnisses der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt mit einem Gerät nach § 5 Abs 2a lit b StVO darf nur dann ausgega... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita;
Rechtssatz: Schon aus dem Wortlaut des § 5 Abs 7 lit a StVO (arg: oder) ergibt sich, daß nicht nur die Durchführung einer Blutabnahme bei vorgeführten Personen angesprochen ist, sondern ein im öff Sanitätsdienst stehender oder bei einer Bundespo... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 litb;StVO 1960 §5 Abs4 litb;
Rechtssatz: Bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von über 0,5 mg/l ist das Organ der Straßenaufsicht nicht verpflichtet, auf Verlangen des Untersuchten eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu veranlassen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:198903016... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Wird jemand zum Amtsarzt vorgeführt, dann besteht für den Aufgeforderten keine Rechtspflicht, auf den Amtsarzt zu warten, wenn ihm dessen Eintreffen zu einer gänzlich unbestimmten Zeit in Aussicht gestellt worden ist (Hinweis E 7.9.1988, 88/18... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: § 5 Abs 4 lit a StVO räumt dem Betroffenen keineswegs das Recht ein, die Bedingungen festzusetzen, unter denen er bereit wäre, den Arzt aufzusuchen (Hinweis E 12.2.1980, 3487/78, E 12.4.1985, 85/18/0200). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989020130.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Beförderung in einem Streifenwagen ist grundsätzlich nicht als unzumutbar anzusehen (Hinweis E 12.2.1980, 3487/78, E 12.4.1985, 85/18/0200). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989020130.X02 Im RIS seit 22.01.2007 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Ein positives Alkotestergebnis liegt nach der ergänzten Information des Herstellers zu Punkt 4 (erster Absatz) sowie Abbildung 5 der Gebrauchsanweisung für Alkotest CH 237 nur vor, wenn der gelbe Markierungsring überschritten wurde. Die Anführung "das Teströhrchen erreichte deutlich die Marke" gibt keinen klaren Aufschluss, ob die Markie... mehr lesen...