Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Den Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholanalysegeräte ist die Notwendigkeit einer Mundspülung nicht zu entnehmen (Hinweis E 15.5.1991, 90/02/0204). Schlagworte Alkotest Voraussetzung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180111.X... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 18. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 25. November 1989 um 1.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Lustenau auf der Hohenemserstraße - B 203 in Höhe km 7,1 in nördlicher Richtung in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Gegen diesen Bescheid richtet... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß die Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 für schuldig erkannt worden ist. Die belangte Behörde nahm die Alkoholbeeinträchtigung der Beschwerdeführerin auf Grund einer Atemluftkontrolle als erwiesen an. Bei der mittels eines Gerätes im Sinne des § 5 Abs. 2a lit. b StVO 1960 vorgenommenen Untersuchun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. September 1990 wurde der Beschwerdeführer unter anderem einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Dagegen erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher mit Beschluß vom 26. Februar 1991, Zl. B 1293/90, die Behandlung derselben ablehnte und sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abtrat... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 2 Stammrechtssatz Auf die Durchführung einer Blutabnahme zur Widerlegung der Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 1 Stammrechtssatz Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b nur durch eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerlegt werden kann. Europ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/02/0170 3 Stammrechtssatz Die Bestimmungen der Abs 4a und 4b des § 5 StVO sind für den Fall der Verweigerung einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt nicht präjudiziell. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV §1;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Von einem Ergebnis einer Untersuchung der Atemluft im Sinne des § 5 Abs 4a StVO, welches nach dieser Gesetzesstelle grundsätzlich als Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung gilt, kann nur dann gespro... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 6. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 17. August 1989 um 2.05 Uhr an einem näher bezeichneten Tatort in Kapelln einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt habe, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Gegen diesen Bescheid ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 29. November 1990 wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil sie sich am 15. November 1989 um 3.15 Uhr in Wien 6, Wachzimmer Kopernikusgasse 1, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges geweigert habe, ihre Atemluft von einem besonders geschulten und v... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/02/0170 3 Stammrechtssatz Die Bestimmungen der Abs 4a und 4b des § 5 StVO sind für den Fall der Verweigerung einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs7 lita;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §25 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0122 1 Stammrechtssatz Verlangt der Beschuldigte keine Blutabnahme, obwohl sie ihm gemäß § 5 Abs 7 lit a StVO angeboten worden ist, so... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/02/0170 3 Stammrechtssatz Die Bestimmungen der Abs 4a und 4b des § 5 StVO sind für den Fall der Verweigerung einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 23. Oktober 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und zugleich gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer "auf die Dauer von 8 Monaten, gerechnet vom Tage der Abnahme bzw. der Abgabe des Führerscheines, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §73 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs5 lita idF 1986/105;StVONov 13te Art1 Z6;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Der Beschwerdefall 90/11/0233 wurde am 14.5.1991
im gleichen Sinne erledigt; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/24 90/03/0040 1 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 4. Dezember 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO bestraft, weil er am 26. November 1988 um 13.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer näher bezeichneten Straßenstrecke in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Nach der Begründung: des Bescheides sei beim Beschwerdeführer anläßlich der At... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 20. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO bestraft, weil er am 30. August 1989 um 23.55 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in Innsbruck auf einem näher bezeichneten Straßenstück in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Der Bestrafung liegt zugrunde, daß bei einer mittels eines Gerätes im Sinne des S 5 Abs. 2a lit.b StVO beim B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO bestraft, weil er am 16. Dezember 1989 um ca. 22.10 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad auf einer näher bezeichneten Straßenstrecke im Gemeindegebiet von F in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand - die mittels eines Alkomaten durchgeführte Unte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 2. Juli 1989 um 17.20 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf einem näher bezeichneten Straßenstück in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß beim Beschwerdeführer anläßlich einer Messung des Atemluftalkoholgehaltes ein Alkoholgehalt d... mehr lesen...
Beachte Der Beschwerdefall 90/03/0224 wurde am 24.4.1991 im gleichen Sinne erledigt. Rechtssatz: Bei einem Messungsergebnis nach § 5 Abs 2 a lit b StVO von 0,45 mg/l war der Besch schon nach der dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegenden Rechtslage vor dem Erk d VfGH vom 1.3.1991, G 274-283/90 und Folgezahlen, berechtigt, die Mitwirkung der Organe der Straßenaufsicht an einer Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zur Beseitigung der von ihm gehegten Zweif... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/03/0102 E 24. April 1991 RS 1 Stammrechtssatz Bei einem Messungsergebnis nach § 5 Abs 2 a lit b StVO von 0,45 mg/l war der Besch schon nach der dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegenden Rechtslage vor dem Erk d VfGH vom 1.3.1991, G 274-283/90 und Folgezahlen, berechtigt, die Mitwirkung de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1991/207;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1991/207;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Hat der Besch keine Zweifel am Messungsergebnis nach § 5 Abs 2 a lit b StVO geäußert, war die Anwendung der verfassungswidrigen Bestimmungen des § 5 Abs 4 a und § 5 Abs 4 b StVO idF vor der durch das Erk d V... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVONov 13te Art1 Z6;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Die Beschwerdefälle 90/03/0163, 90/03/0235, 90/03/0284
und 91/03/0023 vom 24.4.1991, sowie 90/02/0180 vom 19.6.1991,
wurden im gleichen Sinn erledigt;
Rechtssatz: Dem Bf war es nach der dem angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 23. Juni 1989 um 2.10 Uhr und um 2.18 Uhr an näher beschriebenen Orten einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, und dadurch zwei Verwaltungsübertretungen nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde je eine Geldstrafe von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs7 lita;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Es ist am Bf gelegen, durch das Verlangen einer Blutabnahme und Blutalkoholmessung die behauptete Unrichtigkeit des Meßergebnisses einer vorgenommenen Atemluftprobe mit einem Gerät nach § 5 Abs 2a lit b zu belegen (Hinweis E 26.9.1990, 90/... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 13. Juli 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 26. Oktober 1986 gegen 01.55 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Moped in Bregenz auf der B 190 in Richtung Stadtmitte auf Höhe des Tapetenmarktes gelenkt zu haben, wobei er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 bega... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Eine positive Atemluftprobe mit einem Gerät iSd § 5 Abs 2 a lit a StVO ist als Beweis für das Vorliegen einer Alkoholbeeinträchtigung nicht geeignet (Hinweis E 17.9.1986, 86/03/0156, VwSlg 12228 A/1986; E 21.9.1988, 88/03/0163). Dieses Gerät dient vielmehr, wie sich aus § 5 Abs 4 lit a StVO zweif... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. November 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 27. März 1989 um 23.43 Uhr an einem näher beschriebenen Ort sich als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt mit Alkomat untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Für den Fall der Verweigerung der Atemluftprobe ist im Gesetz eine ärztliche Untersuchung nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990020207.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 5 in Verbindung mit § 5 Abs. 4 StVO 1960 bestraft, weil er sich am 26. Mai 1989 um 11.20 Uhr in Innsbruck, Wachzimmer Innere Stadt, geweigert habe, "sich der Untersuchung zu unterziehen, nachdem er dem Amtsarzt der Bundepolizeidirektion Innsbruck zwecks Feststellung des Grades der Alkoholisierung vorgeführt worden war und vermutet werden konnte, daß er zu... mehr lesen...