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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Hat der Kfz-Lenker, als er vom Polizeibeamten angehalten wurde, Alkoholisierungssymptome aufgewiesen, war der Polizeibeamte berechtigt, den Lenker aufzufordern, den Alkotest durchzuführen und, da dieser den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol ergeben hat, sich einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden oder bei einer Bundespolizeibeh tätigen Arzt vorführen zu lassen. Daß der Lenker nicht (mehr) beabsichtigte, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, ist bei diesem Sachverhalt rechtlich ohne Belang.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische Untersuchung Lenken oder Inbetriebnehmen eines KraftfahrzeugesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030052.X01Im RIS seit
12.06.2001