Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung nach § 5 Abs 5 StVO kann nur dann eintreten, wenn eine der in § 5 Abs 4 legcit angeführten Voraussetzungen gegeben war (Hinweis E 26.6.1981, 3710/80, VwSlg 10500 A/1981). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990030267.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. April 1989 um 23.10 Uhr in Linz auf der Urfahrwänd in Richtung stadtauswärts bis zum Orte seiner Kontrolle bzw. Anhaltung auf Höhe km 3,8 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung mit deutlichem Geruch der Atemluft nach Alkohol, veränderter Sprache, schwankendem Gang, die von einem geschulten und von der Behörde hiez... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft, weil er am 18. Februar 1989 um 2.45 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kfzs an einem näher angeführten Ort in Linz die "Alkomatuntersuchung" verweigert habe. Dagegen erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerich... mehr lesen...
Beachte Die Beschwerdefälle 90/02/0173 und 91/02/0010 wurden am 20.2.1991 im gleichen Sinne erledigt. Rechtssatz: Die Bestimmungen der Abs 4a und 4b des § 5 StVO sind für den Fall der Verweigerung einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt nicht präjudiziell. Schlagworte Alkotest Verweigerung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Beachte Der Beschwerdefall 91/02/0005 wurde am 20.2.1991
im gleichen Sinn erledigt; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/02/0170 3 Stammrechtssatz Die Bestimmungen der Abs 4a und 4b... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. September 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. November 1988 um ca. 23.39 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Kanaltaler Straße in Villach (in Höhe des Hauses Nr. nn) gelenkt und in der Folge am 9. November 1988 um 00,30 Uhr in Villach im Wachzimmer des Verkehrsunfallkommandos sich geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde ermächtigt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;
Rechtssatz: Wer die Übertretung des § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO erfüllt hat, braucht nicht mehr dem Amtsarzt zur Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorgeführt werden. Dem betroffenen Fahrzeuglenker steht insoweit kein Wahlrecht zu. Schlagw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. April 1990 wurde der Beschwerdeführer (Punkt 1) für schuldig befunden, eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO begangen zu haben, und hiefür bestraft. Weiters wurde der Beschwerdeführer (Punkt 2) für schuldig befunden, am 14. April 1989 um 1.40 Uhr in einem (örtlich beschriebenen) Wachzimmer in Wien, obwohl er als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Verdacht gestanden sei, in ein... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 für schuldig erkannt. Die belangte Behörde nahm die Alkoholbeeinträchtigung des Beschwerdeführers auf Grund einer Atemluftkontrolle als erwiesen an. Bei der mittels eines Gerätes im Sinne des § 5 Abs. 2a lit. b StVO 1960 vorgenommen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;
Rechtssatz: Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b nur durch eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerlegt werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 litc idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;
Rechtssatz: Werden bei einem Verkehrsteilnehmer anläßlich der Aufnahme des Verkehrsunfalles von einem Organ der Straßenaufsicht Alkoholisierungssymptome (Geruch nach alkoholischen Getränken aus dem Mund, gerötete Bindehäute und ein schwankender Gang) festgestellt, so ist der Verdacht der Alkoholbeein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 litc idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 4 lit c StVO ist es nicht entscheidend, ob das zu einem Verkehrsunfall führende Verhalten rechtswidrig und schuldhaft war. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020129.X02 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 litc idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs 4 lit c StVO ist ein Organ der Straßenaufsicht auch ohne "positive Atemluftprobe" berechtigt, den Verkehrsteilnehmer zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung dem Amtsarzt vorzuführen. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105;
Rechtssatz: Auf die Durchführung einer Blutabnahme zur Widerlegung der Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO durch einen Amtsarzt hat der Betreffende nach § 5 Abs 7 lit a StVO ei... mehr lesen...
Der im Jahre 1942 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war der Gendarmerieposten R. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha den Beschwerdeführer mit Erkenntnis vom 16. Mai 1988 schuldig erkannt, er hätte am 3. März 1988 um ca. 12.40 Uhr im Ortsgebiet von Traiskirchen, auf der Otto-Glöckelstraße Nr. 42, den Pkw N... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Zweck der Atemluftprobe besteht darin, die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung entweder zu entkräften oder zu erhärten, wobei im letzteren Fall weitere Untersuchungsmethoden vorgesehen sind (§ 5 Abs 4 und 6 StVO), die die Frage der tatsächlichen Alkoholbeeinträchtigung endgül... mehr lesen...
Ein Beamter der Bundespolizeidirektion Graz erstattete am 12. Juni 1988 die Anzeige, die Funkstreife sei am 11. Juni 1988 um 4,30 Uhr in die X-Straße 21 in Graz beordert worden, da sich ein Verkehrsunfall ereignet habe und der schuldtragende Lenker wegfahre. Wie an Ort und Stelle erhoben worden sei, sei der (vom Beschwerdeführer gelenkte) Pkw, der offensichtlich wegen zu hoher Geschwindigkeit auf der regennassen Fahrbahn ins Schleudern gekommen sei, gegen parkende Fahrzeuge geprallt u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 3 Stammrechtssatz Dem Inhaber einer Lenkerberechtigung muss die Bestimmung des § 5 Abs 4 lit a erster Satz und § 5 Abs 7 lit a StVO über das Verlangen einer Blutabnahme bekannt sein, weshalb der Meldungsl... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 1. August 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 25. April 1989 um 21.17 Uhr in Innsbruck, Wachzimmer Innere Stadt, Adamgasse 5-7, gegenüber einem von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Er habe hiedurch "§ 99 Abs. 1 lit. b StVO in Verbindung mit § 5 Abs. 4 lit. a ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 27. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Mai 1988 um 00.25 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem bestimmten Ortsgebiet auf der näher bezeichneten Straßenstrecke in einer bestimmten Richtung vor dem der Hausnummer nach bezeichneten Haus in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand "(0,62 mg/l)" gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Der Heranziehung eines mit einem Alkomaten erzielten Meßergebnisses steht der Umstand, daß der Meßstreifen vom Beschuldigten nicht unterfertigt wurde, nicht entgegen. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeintr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Mit dem bloßen Hinweis, daß Datum und Uhrzeit beliebig manipulierbar scheinen, vermag ein Beschuldigter keinen Umstand aufzuzeigen, demzufolge die Behörde dem Bescheid eine ordnungsgemäße Verwendung des Alkomaten ohne Manipulation nicht hätte zu Grunde legen dürfen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 28. August 1989 auf Wiederaufnahme des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A vom 5. Juni 1989 abgeschlossenen Verfahrens betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers gemäß § 69 Abs. 1 lit. b AVG 1950 abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Aus der Beschwerde und den ihr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs2 litb;KFG 1967 §66 Abs2 lite;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß das Ergebnis der Untersuchung der Atemluft durch ein Atemalkoholmeßgerät gem § 5 Abs 2a litb StVO nur durch die Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerleg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid - in der Fassung des vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht angefochtenen Berichtigungsbescheides der belangten Behörde vom 27. Dezember 1989 - wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 23. Jänner 1988 um 04.05 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der bezeichneten Straßenstrecke in bestimmter Richtung gelenkt, wobei er a) ca. 500 m nach einer bestimmten Brücke bei Gegenverkehr nicht am rechten Fahrbahn... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 22. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. März 1988 um 22.55 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Milderer Gemeindestraße von Neustift-Dorf kommend in Richtung Milders bis zur Pension X gelenkt und nach einer um 23.05 Uhr durchgeführten positiven Atemluftprobe um 23.10 Uhr auf dem Privatparkplatz vor der Pension X nach Aufforderung durch einen hiezu ermächtig... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. August 1988 wurden dem Beschwerdeführer vier als erwiesen angenommene Taten zum Vorwurf gemacht, wodurch er die Verwaltungsvorschriften der §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1, 4 Abs. 5 und 4 Abs. 1 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) verletzt habe. Es wurden Geld- und Ersatzarreststrafen auf Grund der folgenden angewendeten Gesetzesbestimmungen (in der Reihenfolge der oben genannten verletzten Verwaltungsvorschriften) verhängt:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0215 E 12. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die durch das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verletzte Verwaltungsvorschri... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Wird der Markierungsring des Teströhrchens um ca einen halben Zentimeter überschritten, so ist der Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol iSd § 5 Abs 4 lit a StVO gegeben (Hinweis E 21.9.1988, 88/03/0019, E 8.7.1988, 88/18/0074). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...