Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. September 1989 um 4.10 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13a;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 91/03/0335 1 Stammrechtssatz Die Straßenaufsichtsorgane sind nicht verpflichtet, im Zuge der Vornahme eines Alkotests dem Betroffenen über die Möglichkeit, aus eigenem eine Blutabnahme und Blutalkoholuntersuchung zu veranlas... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. Februar 1991 um 2.47 Uhr an einem bestimmten Ort in Hofkirchen einen Pkw gelenkt, wobei er sich in einem deutlich vermutbar durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden und entgegen der von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Straßenaufsichtsorgangen an ihn gerichteten Aufforderung um 2.50 Uhr an einer bestimmten Kreuzung eine Untersuch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO für schuldig befunden, weil er am 25. September 1990 um 10.55 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Es wurde eine Geldstrafe von S 16.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Tage) verhän... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde in Verbindung mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 10. April 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 gemäß § 99 Abs. 1 lit. a leg. cit. zu einer Geldstrafe von S 12.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verurteilt, weil sie am 5. März 1990 um 16.00 Uhr an einem näher bezeichneten Tatort in Linz ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 4. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 22. März 1991 um 20.35 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs 1. an einem näher bezeichneten Tatort in Wien, nachdem er an einem Unfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen sei, nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt zu haben, obwohl ein gegenseitiger Identitätsaustausch n... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/02/0028 1 Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit der Frage von Ort und Zeit einer Untersuchung nach § 5 Abs 2 StVO ist auch die zu § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 4 lit a StVO ergangene Judikatur heranzuziehen, die insofern im vorliegenden Beschwe... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Beförderung des Besch mit einem Streifenwagen kann grundsätzlich nicht als unzumutbar angesehen werden (Hinweis E 25.9.1991, 91/02/0028). Hingegen kommt es nicht darauf an, ob es einem Gendarmeriebeamten zumutbar gewesen wäre, im Pkw des Besch mitzufahren oder den Pkw - zur Verhinderung eines... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;
Rechtssatz: Wenn eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 bis 0,5 mg/l ergeben hat, haben die Organe der Straßenaufsicht zufolge § 5 Abs 4b StVO auf Verlangen des Untersuchten eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Bluta... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Allein die von der belBeh festgestellte Aussage des Besch über den Grund seiner Weigerung, sich zwecks Feststellung des Grades der Alkoholisierung dem Polizeiamtsarzt vorführen zu lassen, nämlich er habe es absurd gefunden, im Pyjama und ungekämmt seine Wohnung nochmals zu verlassen, rechtfertigt den Rückschluß au... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Zu einer Vermutung der Alkoholisierung berechtigte bereits der Umstand, wonach einerseits der Unfallgegner des Besch den Sicherheitswacheorganen gegenüber angab, er habe den Eindruck gehabt, der Besch sei alkoholisiert gewesen, und andererseits die Sicherheitswacheorgane im Zeitpunkt der Atemluf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs7 lita;VStG §25 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/17 90/02/0199 2 Stammrechtssatz Es ist am Bf gelegen, durch das Verlangen einer Blutabnahme und Blutalkoholmessung die behauptete Unrichtigkeit des Meßergebnisses einer vorgenommenen Atemluftprobe mit ei... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer (zu den Punkten 3, 9 und 11 vom Landeshauptmann, ansonsten von der Landesregierung) schuldig erkannt, er habe am 17. November 1989 um 1.53 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1. diesen in Wien I, Franz-Josefs-Kai 57-35 in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, 2. in Wien I, Franz-Josefs-Kai 57-35, die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erhe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 25. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 26. September 1989 um 4.00 Uhr in Wien 9, Alserbachstraße 37, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1. den Vorrang eines im Fließverkehr befindlichen Lenkers eines ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht beachtet zu haben, sondern derart aus der Parkstellung ausgebogen zu sein, daß er diesen Lenker ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. März 1991 in der Zeit gegen 0.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Kleinarler Landesstraße auf Höhe des Hauses Hofmarkt Nr. 61 in Wagrain in Richtung Kleinarl in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Übertretung nach den §§ 5 Abs. 1 und 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstraf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 29. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. Februar 1991 um 2.55 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf der Gemeindestraße in Ischgl in Fahrtrichtung Silvrettaseilbahn - Parkplatz gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Straßenaufsichtsorgane sind nicht verpflichtet, im Zuge der Vornahme eines Alkotests dem Betroffenen über die Möglichkeit, aus eigenem eine Blutabnahme und Blutalkoholuntersuchung zu veranlassen, rechtlich Aufklärung zu geben (Hinweis E 25.11.1987, 87/03/0173). Der Umstand, daß es sich beim Besch um einen Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland handelt, ändert nichts an der Rechtslage. Denn auch Ausländer haben sich, wenn sie in Österreich ein Kraftfahrzeug lenken,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholanalysegeräte ist eine Mundspülung nur erforderlich, wenn seit dem letzten Alkoholkonsum nicht wenigstens 15 Minuten verstrichen sind (Hinweis E 13.9.1991, 91/18/0111, E 29.1.1992, 91/02/0132). Schlagw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;
Rechtssatz: Zieht der gem § 5 Abs 1 StVO Besch lediglich in Zweifel, daß das zur Feststellung des Alkoholgehaltes der Atemluft verwendete Atemalkoholanalysegerät geeicht war, ohne konkrete Beweise für diese Behauptung anzubieten, so trifft die Beh im Hinbli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13a;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 91/03/0335 1 Stammrechtssatz Die Straßenaufsichtsorgane sind nicht verpflichtet, im Zuge der Vornahme eines Alkotests dem Betroffenen über die Möglichkeit, aus eigenem eine Blutabnahme und Blutalkoholunters... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;
Rechtssatz: Da bei einem beim Besch festgestellten Alkoholgehalt der Atemluft von über 0,5 mg/l keine Verpflichtung des intervenierenden Organs der Straßenaufsicht besteht, eine vom Besch verlangte Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu veranlassen (Hinweis E 17.1.1990, 89/03/0161), besteht auch keine Ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs7 lita;VStG §25 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/17 90/02/0199 2 Stammrechtssatz Es ist am Bf gelegen, durch das Verlangen einer Blutabnahme und... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §2;B-VG Art7 Abs1;StVO 1960 §5 Abs4 litb;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Es ist Sache des Kfz-Lenkers, sich über die im Zusammenhang mit dem Lenken eines Kfz bestehenden Rechtsvorschriften laufend zu informieren. In der Unterlassung einer entsprechenden Belehrung d... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 21. September 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 20. Mai 1989 um 0.55 Uhr auf der Lasberger Bezirksstraße bei Straßenkilometer 12,6 aus Richtung St. Oswald kommend einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen, weshalb nach § 99 Abs. 1 lit. a l... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 24. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 10. Juni 1990 um 16.00 Uhr 1. einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW von Wien 6, Mariahilfergürtel, Fahrtrichtung 7. Bezirk, ca. 100 Meter vor der Mariahilferstraße, bis Wien 7, Neubaugürtel 6, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben und 2. es in Wien 6, Mariahilfergürtel, Fahrtrichtung 7. Bezirk, ca. 100 Meter vor der Mar... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;
Rechtssatz: Es kann keine Rede davon sein, daß als Beweismittel für eine relevante Alkoholisierung eines Kraftfahrers lediglich die Bestimmung des Blutalkoholgehaltes in Betracht komme. Eine solche Blutalkoholbestimmung bildet vielmehr zufolge § 5 Abs 4a StVO lediglich das einzig zulässige Mittel zur Erbringu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/02/0087 1 Stammrechtssatz Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO n... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer unterzog sich, nachdem er am 21. Jänner 1990 um 21.50 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt hatte, auf dem Gendarmerieposten Schruns einer Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt durch ein Gerät im Sinne des § 5 Abs. 2a lit. b StVO 1960 (Alkomat), wobei das Meßgerät einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,42 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 6. August 1990 um 24.00 Uhr auf einem bestimmten Wachzimmer in Wien als Lenker eines Moped-Dreirades gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befund... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020067.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...